Nach fast zehn Jahren: Mehr Sicherheit für mobile Beschäftigte und Familien in Europa

07.10.2026 | PM, Pressemitteilung, Sozialpolitik

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union werden heute die Reform der Verordnung zur Koordinierung sozialer Sicherungssysteme unterzeichnen. Nach fast zehn Jahren Verhandlungen und mehreren Anläufen wird die Reform damit abgeschlossen. Sie schafft mehr Rechtssicherheit für rund 14 Millionen EU-Bürger*innen, die in einem anderen EU-Land leben oder arbeiten. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Arbeitslosengeld, Familien- und Pflegeleistungen sowie den Sozialversicherungsschutz bei grenzüberschreitender Arbeit und Entsendungen.

Gaby Bischoff, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der S&D und Berichterstatterin der 883-Verordnung:

„Nach fast sieben Jahren Arbeit als Berichterstatterin dieser Reform freue ich mich ungemein, dass wir diese Reform endlich zum Abschluss bringen. Die Freizügigkeit ist eine der tragenden Säulen des europäischen Projekts. Wer in einem anderen EU-Land lebt oder arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass soziale Rechte nicht an der Grenze verloren gehen. Dafür schaffen wir jetzt klarere und verlässlichere Regeln. Davon profitieren auch die rund 270.000 Berliner*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, Grenzpendler*innen, entsandte Beschäftigte und Berliner*innen, die im EU-Ausland arbeiten.

Wer Arbeitslosengeld bezieht und in einem anderen EU-Land nach Arbeit sucht, kann die Leistung künftig grundsätzlich sechs statt drei Monate weiter beziehen. Für Berliner Familien, bei denen Eltern in unterschiedlichen EU-Staaten leben oder arbeiten, schafft die Reform mehr Klarheit bei Familienleistungen wie Kinder- und Elterngeld. Für pflegebedürftige Berliner*innen gibt es in grenzüberschreitenden Fällen erstmals eigene EU-Regeln für Pflegeleistungen.

Auch bei Entsendungen sorgen wir für bessere Kontrollmöglichkeiten. Auf Berliner Baustellen muss künftig schon vor Arbeitsbeginn verbindlich und ohne Ausnahmen nachgewiesen werden, wo Beschäftigte sozialversichert sind. Das gilt im Bau auch bei sehr kurzen Einsätzen von bis zu drei Tagen. Wir brauchen keine zweite Mall of Shame in Berlin.“

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