Heute habe ich eine außerordentliche Sitzung des Verfassungsausschusses (AFCO) geleitet. Wir haben über einen Bericht abgestimmt, um eine Änderung der Geschäftsordnung des EU-Parlaments zu ermöglichen.

 

Warum ist das notwendig? Die europäische Staatsanwaltschaft hat ihre Arbeit im Juni 2021 in 22 teilnehmenden EU-Staaten aufgenommen. Sie verfolgt grenzübergreifende Straftaten zulasten des EU-Haushalts strafrechtlich und kann sie vor Gericht zu bringen.

 

Wenn die europäische Staatsanwaltschaft gegen Europaabgeordnete ermittelt, die eine parlamentarische Immunität genießen, kann sie die Aufhebung dieser Immunität fordern.

 

Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht aber noch kein Verfahren für die Aufhebung der Immunität auf Anfrage der europäischen Staatsanwaltschaft vor. Deshalb müssen die parlamentsinternen Regeln angepasst werden.

Hier erhaltet ihr einen Einblick in die Sitzung und seht, wie so eine Abstimmung abläuft:

Außerdem hat Euractiv über den Bericht informiert. Hier findet ihr den Artikel. 

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„In Berlin war 2022 jede vierte minderjährige Person armutsgefährdet oder lebte in einer Bedarfsgemeinschaft – ein Wert, der dem europäischen Durchschnitt entspricht. Das zeigt, wie dringend wir eine gemeinsame europäische Antwort brauchen. Dazu gehören gezielte soziale Investitionen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut, einschließlich eines zweckgebundenen Budgets von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Kindergarantie.“