Warum sich einige Staaten im Rat gegen faire Regeln für den EU-Arbeitsmarkt gestellt haben

18.01.2022 | Ausschussarbeit, Sozialpolitik

Mitgliedsstaaten lehnen einen Kompromiss ab, der das Leben von tausenden Arbeitnehmer*innen in der EU verbessert hätte.

Bereits seit Beginn meiner Amtszeit verhandle ich für das Europäische Parlament die Reform einer wichtigen Verordnung. Sie regelt, wie die EU-Staaten die soziale Absicherung von grenzüberschreitend arbeitenden Menschen koordinieren.

Nach Verhandlungen unter 5 verschiedenen EU-Ratspräsidentschaften und nach 17 Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen haben wir am 16. Dezember endlich einen Kompromiss mit der slowenischen Ratspräsidentschaft ausgehandelt. Die Freude war riesig und ich bin meinem Team unendlich dankbar für die harte Arbeit und die vielen langen Tage & Nächte.

Wenige Tage später kam dann die große Ernüchterung kurz vor Weihnachten: der Rat hat den Kompromiss abgelehnt. 13 Mitgliedsstaaten waren dafür, 9 dagegen und 5 haben sich enthalten. Also wurde keine qualifizierte Mehrheit erreicht und tausende Arbeitnehmer*innen können nicht von einer Verbesserung ihrer sozialen Absicherung profitieren.

Es gibt einen Block von Ländern in der EU, die enorm von der Freizügigkeit mobiler Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten profitieren. Ohne sie würde beispielsweise weder die Ernte, noch die Gesundheitssysteme oder der Service-Sektor funktionieren. Trotzdem sind diese Länder nicht bereit, mobile Arbeitnehmer*innen besser sozial abzusichern. Mehr dazu können Sie hier (+) nachlesen. 

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Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union werden heute die Reform der Verordnung zur Koordinierung sozialer Sicherungssysteme unterzeichnen. Nach fast zehn Jahren Verhandlungen und mehreren Anläufen wird die Reform damit abgeschlossen. Sie schafft mehr Rechtssicherheit für rund 14 Millionen EU-Bürger*innen, die in einem anderen EU-Land leben oder arbeiten. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Arbeitslosengeld, Familien- und Pflegeleistungen sowie den Sozialversicherungsschutz bei grenzüberschreitender Arbeit und Entsendungen.