Mindestlohnrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof in großen Teilen bestätigt

11.11.2025 | PM, Pressemitteilung, Sozialpolitik

Heute hat der Europäische Gerichtshof die Gültigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie in ihren wesentlichen Punkten bestätigt und damit den Weg für fairere Löhne in Europa geebnet – ein großer Sieg für Arbeitnehmer*innen und das soziale Europa. Die Europäische Union darf und muss für angemessene Bezahlung in Europa sorgen.

 

Trotz der Aufhebung von Artikel 5 Absatz 2, der die Kriterien zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne bestimmte, bleiben die zentralen Säulen der Richtlinie intakt: Mindestlöhne müssen weiterhin an der Angemessenheit und dem Ziel, angemessene Lebensstandards zu erreichen, orientiert sein. Ebenfalls haben die Referenzwerte von 50 Prozent des Durchschnittslohns und 60 Prozent des Medianlohns als Maßstab für angemessene Mindestlöhne weiterhin Bestand. Außerdem: Die meisten EU-Mitgliedsstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen bleiben weiterhin an das ILO-Übereinkommen Nr. 131 gebunden, welches genau dieselben Kriterien an die Angemessenheit knüpft, die heute vom Gerichtshof annulliert wurden.

Ein weiterer großer Schritt für das soziale Europa ist die vollumfängliche Bestätigung der in der Richtlinie enthaltenen Verpflichtung von Mitgliedsstaaten, nationale Strategien zur Stärkung der Tarifbindung zu entwickeln. Das Ziel einer 80-prozentigen Tarifabdeckung bleibt bestehen!

Gaby Bischoff, stellvertretende Vorsitzende der S&D-Fraktion:

„Das Gerichtsurteil hat die EU-Richtlinie zu angemessenen Mindestlöhnen zu einem Großteil bestätigt. Damit wird auch bekräftigt, was Europäer*innen seit langem fordern: faire und angemessene Löhne für Alle. In Zeiten von stark steigenden Lebenshaltungskosten und einer Wohnraumkrise in Europa ist dies ein starkes Signal der Hoffnung und für Soziale Gerechtigkeit. Das Urteil bestätigt, dass die EU Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer in der Lage ist, ein angemessenes Leben zu führen und nicht „arm trotz Arbeit“ zu sein.“

„Zwar hat der Gerichtshof den Absatz über die technischen Detailregelung der Angemessenheit von Mindestlöhnen annulliert, aber das entbindet Mitgliedsstaaten nicht davon, entsprechende Kriterien zu nutzen, die klar bestimmen, was faire und angemessene Mindestlöhne sind. Jetzt gilt: Bislang haben nur neun Mitgliedstaaten die Richtlinie vollständig umgesetzt. Wir fordern die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission auf, ihre Bemühungen zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie zu verstärken. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr für Verzögerungen.“

„Das ist das richtige Signal auch für Berlin. Gerade in großen Städten, wo die Lebenshaltungskosten stark gestiegen sind, garantiert der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland noch keinen angemessenen Lebensstandard.“

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