Bestandsaufnahme der sozialen Rechte – EU, das geht noch besser!

24.07.2026 | Pressemitteilung, Sozialpolitik

Die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament unterstreichen die Bedeutung der heute von der Europäischen Kommission verabschiedeten Mitteilung zur Europäischen Säule sozialer Rechte, die einen Meilenstein auf dem Weg zum 10-jährigen Jubiläum der Säule im nächsten Jahr darstellt.

Die S&D-Fraktion ist der Ansicht, dass die Mitteilung die Säule als Fundament des sozialen Europas bekräftigt und auf der allerersten EU-Strategie zur Armutsbekämpfung aufbaut, für die sich die Sozialdemokraten und Demokraten intensiv eingesetzt haben. Die Sozialdemokraten sind jedoch überzeugt, dass die Bekräftigung der Säule nur die halbe Miete ist: Da zwei der drei sozialen Ziele für 2030 deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, ist nun politische Unterstützung auf höchster Ebene der Kommission für konkrete Rechtsvorschriften und soziale Investitionen erforderlich.

Gaby Bischoff, S&D-Vizepräsidentin für das soziale Europa, erklärte:

„In der sich heute rasant verändernden Welt ist die Europäische Säule sozialer Rechte wichtiger denn je. Sie ist Europas sozialer Kompass: Sie war wegweisend für die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die Richtlinie zur Lohntransparenz, die Richtlinie zur Plattformarbeit und die Kindergarantie. Wann immer die Säule durch verbindliche Vorschriften gestützt wird, zeigt sie Wirkung.

„Seit Jahren arbeiten die S&D-Abgeordneten unermüdlich daran, die Europäische Säule sozialer Rechte mit Leben zu füllen und Grundsätze in durchsetzbare Rechte umzuwandeln. Das beste Geschenk zum 10-jährigen Jubiläum der Säule im Jahr 2027 wäre ein Sozialgipfel, der ein klares Ziel für die Arbeitsplatzqualität bekräftigt und die Maßnahmen zur Armutsbekämpfung verstärkt.

 

 

 

 

 

„Die heute von der Europäischen Kommission verabschiedete Mitteilung weist in Bezug auf hochwertige Arbeitsplätze zwar halbwegs in die richtige Richtung, aber halbwegs reicht nicht aus. Nun muss sie in ein starkes Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze (Quality Jobs Act) mit verbindlichen Vorschriften zu KI am Arbeitsplatz, dem Recht auf Nichterreichbarkeit, psychosozialen Risiken und extremen Wetterereignissen, einem gerechten Übergang sowie zur Vergabe von Unteraufträgen umgesetzt werden. Was das algorithmische Management angeht, bietet die Kommission nicht mehr an, als Unterstützungsmaßnahmen ‚in Erwägung zu ziehen‘. Wir brauchen keine Workshops, wir brauchen Gesetze. Die EU hat bereits verbindliche Vorschriften für Plattformarbeiter festgelegt – jeder Arbeitnehmer, dessen Einstellung, Schichten und Entlassung durch einen Algorithmus bestimmt werden, verdient denselben Schutz.

„Arbeitnehmer brauchen zudem eine faire Arbeitsmobilität: eine Europäische Arbeitsbehörde mit echten Durchsetzungsbefugnissen und ein Ende der Ausbeutung mobiler und entsandter Arbeitnehmer durch Briefkastenfirmen und endlose Unterauftragsketten. Freizügigkeit darf niemals Freiheit zur Ausbeutung bedeuten. Und nichts davon lässt sich ohne gezielte soziale Investitionen im nächsten mehrjährigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2028–2034 verwirklichen.

Das Gleiche gilt für die Armut: Die EU hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens 15 Millionen Menschen aus der Armutsgefährdung zu befreien. Bislang haben wir erst 3,5 Millionen erreicht. Menschen wieder in Arbeit zu bringen, ist einer der sichersten Wege aus der Armut; daher begrüßen wir die heute gestartete erste Konsultationsphase zur Aktivierung. Aktivierung muss jedoch Chance bedeuten, nicht Druck: Sie funktioniert nur, wenn sie durch Zugang zu Weiterbildung, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und angemessener Einkommensunterstützung flankiert wird. Die Strategie zur Armutsbekämpfung ist der richtige Ansatz, und wir haben hart dafür gekämpft. Nun müssen konkrete Maßnahmen mit klaren Fristen und zweckgebundenen Mitteln folgen, denn die Messung von Armut allein bedeutet noch nicht, dass sie auch verringert wird.“

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