Wohnungsmärkte unter Stress: Sagt die EU endlich Kurzzeitvermietungen den Kampf an?

09.09.2026 | Pressemitteilung, Wohnen

Zu viele Menschen in ganz Europa müssen aus ihrer Nachbarschaft ziehen, weil sie sich die steigenden Miet- oder Kaufpreise nicht mehr leisten können.

Massive Ausbreitung von Kurzzeitvermietungen entziehen den Bürger*innen Wohnraum und wirken als Preistreiber, was jetzt endlich in den Blick genommen wird. Behörden, die vor Ort dagegen vorgehen laufen immer Gefahr, mit EU Recht zu kollidieren und Vertragsverletzungsverfahren auf sich ziehen.

Der sozialdemokratische EU-Kommissar Dan Jorgensen möchte das ändern und schlägt Maßnahmen und Mechanismen vor, die Städten unter Wohnungsstress mehr Handlungsspielräume und Rechtssicherheit garantieren soll. Die S&D-Vizefraktionsvorsitzende Gaby Bischoff begrüßt die Vorschläge, um die Städte und Kommunen zu unterstützen.

Gaby Bischoff, Mitglied des Europäischen Parlaments für Berlin und stellvertretende Vorsitzende der S&D-Fraktion für das soziale Europa:

„Unsere Städte sind vor allem für die Menschen da, die in ihnen leben. Es kann nicht sein, dass Bürger*innen aus ihren Kiezen verdrängt werden, damit Unternehmen wie Airbnb ihre Profite maximieren. Wir müssen endlich ernst machen, wenn wir sagen, dass Wohnraum ein Grundrecht ist!

Dazu gehört sicher ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen zur wirksamen Eindämmung von Kurzzeitvermietungen in Gebieten mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Der Vorschlag der Kommission ist eine gute Grundlage: Er setzt genau da an, wo die EU helfen kann, und stärkt gleichzeitig die Handlungsmacht der Kommunen, die am besten wissen, wo vor Ort Handlungsbedarf besteht.

Wir wollen gemeinsam mit den Städten prüfen, wo der Vorschlag noch verbessert werden sollte, damit die Wohnraumkrise flexibel und zügig angegangen werden kann. Unter anderem werden wir uns die Methodologie noch genauer anschauen, um die einfache Anwendbarkeit auch vor Ort zu gewährleisten. Zusätzlich müssen wir sicherstellen, dass bereits bestehende, weitergehende Maßnahmen der Kommunen wie in Berlin auch unter dem neuen Rechtsrahmen Bestand haben.“

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