Überarbeitung der EU-Richtlinie zu Betriebsräten überfällig

02.02.2023 | PM, Sozialpolitik

Diese Pressemitteilung ist zuerst hier erschienen.

Die EU-Richtlinie zu Betriebsräten soll an aktuelle Herausforderungen angepasst werden, etwa an die Digitalisierung und den Wandel hin zur Klimaneutralität.

In einem Initiativbericht fordern die Mitglieder des Sozial- und Beschäftigungsausschusses die EU-Kommission auf, bis Ende Januar kommenden Jahres einen Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie vorzulegen. Heute stimmt das Parlament über diesen Initiativbericht ab.

 

Gaby Bischoff, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:


„Der digitale und grüne Wandel kann nur gelingen, wenn Arbeitnehmer*innen mitentscheiden können. Die Einführung Europäischer Betriebsräte war ein richtiger Schritt, der Integration und Demokratie am Arbeitsplatz in Europa vorangebracht hat. Leider gibt es in dieser fast 30 Jahre alten Richtlinie aber auch Schlupflöcher, die von Unternehmen ausgenutzt werden können. 

Die EU-Kommission stellt in ihrer eigenen Analyse der Richtlinie fest, dass es Probleme bei der Durchsetzung der Rechte Europäischer Betriebsräte gibt. Eine Überarbeitung ist überfällig. Warum gibt es noch keinen Vorschlag der Kommission? Wir Sozialdemokrat*innen im EU-Parlament fordern eine zügige Überarbeitung der Richtlinie, um die Demokratie am Arbeitsplatz europaweit zu stärken.“

Die Richtlinie zu Eurobetriebsräten aus dem Jahr 1994 hatte erstmals transnational agierende europäische Betriebsräte eingeführt. Europäische Betriebsräte sollen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer*innen bei internationalen Entscheidungen, die sich auf Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen auswirken, rechtzeitig informiert, angehört und beteiligt werden.

Im Dezember 2021 hatte das Europäische Parlament bereits einen Initiativbericht zur Demokratie am Arbeitsplatz angenommen, in dem auch eine Überarbeitung der Betriebsrats-Richtlinie gefordert wurde – Berichterstatterin: Gaby Bischoff. Dieser Bericht geht nun weiter und formuliert konkrete Punkte, die bei einer Überarbeitung berücksichtigt werden sollten und von der Kommission direkt aufgegriffen werden können.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören die rechtzeitige Anhörung genauso wie ein Ende der Ausnahmeregelung für Vereinbarungen aus der Zeit vor der Richtlinie, härtere Strafen bei Verstößen gegen die Richtlinie sowie ein gesicherter Zugang zur Justiz für Europäische Betriebsräte.

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