Das Plenum des Parlaments stimmt heute über einen Initiativbericht ab, der die Kommission auffordern soll, einen EU-weiten Rechtsrahmen auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorzuschlagen. Gabriele Bischoff, sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Was haben Firmen wie Evonik, Orange, AXA, BMW, VW gemeinsam? Sie haben Vereinbarungen für ein Recht auf Abschalten abgeschlossen. Besonders im Home- Office verschwinden die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem zusehends. Burnout, Stress, Schuldgefühle sind oft die Folge. Auch wenn die meisten Beschäftigten wieder in ihre Büros zurückkehren werden: Die Art und Weise, wie wir arbeiten, hat sich verändert.

Ständig erreichbar zu sein, kaum Pausen zu haben und bis spät in den Abend oder gar am Wochenende zu arbeiten, verstößt gegen geltende Arbeitsschutzbestimmungen. Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen im Europäischen Parlament fordern daher, dass die bestehenden Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Wir haben uns in den Verhandlungen des Berichts außerdem für ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten eingesetzt, damit sie auch bei der Gestaltung mobiler Arbeit einbezogen werden.

Seit Beginn der Verhandlungen zum Recht auf Nichterreichbarkeit gab es enormen Widerstand der Arbeitgeberverbände gegen den Vorstoß aus dem Sozial- und Beschäftigungsausschuss. Der Lobbydruck unterstreicht, wie sehr bestimmte Branchen von laschen Regeln profitieren und wie selbstverständlich die übermäßige Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits geworden zu sein scheint. Sie darf jedoch niemals zum Geschäftsmodell von Unternehmen gehören. Nicht erreichbar sein, ist ein gutes Recht aller Beschäftigten.“

Das Plenum stimmt am Mittwochabend über Änderungsanträge, am Donnerstag, 21. Januar 2021, über den Gesamttext ab.

Die Pressemitteilung ist zuerst hier erschienen: https://www.spd-europa.de/update-fur-europa-zusammenhalten-besser-machen/recht-auf-nichterreichbarkeit-einfuehren.

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„In Berlin war 2022 jede vierte minderjährige Person armutsgefährdet oder lebte in einer Bedarfsgemeinschaft – ein Wert, der dem europäischen Durchschnitt entspricht. Das zeigt, wie dringend wir eine gemeinsame europäische Antwort brauchen. Dazu gehören gezielte soziale Investitionen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut, einschließlich eines zweckgebundenen Budgets von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Kindergarantie.“