„Uber, Lieferando & Co. stärker in die Verantwortung nehmen“

24.02.2021 | PM, Sozialpolitik

Die Europäische Kommission beginnt heute mit der Konsultation der Sozialpartner zu einem möglichen Gesetzesvorschlag, der die Plattformarbeit in der EU regulieren könnte. EU-Beschäftigungskommissar Nicolas Schmit hat es sich bereits zu Beginn seiner Amtszeit zur Aufgabe gemacht, die Arbeitsbedingungen für die sogenannten Crowd-Beschäftigten zu verbessern. Aktuell leiden viele Beschäftigte bei Onlineplattformen unter ihrem unklaren Beschäftigungsstatus. Bisher fehlt ein EU-weiter Ansatz, um gute Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und Sozialstandards in der Plattformarbeit durchzusetzen.

Deshalb wird heute in einem ersten Schritt die Position der Europäischen Sozialpartnerverbände zu dieser Initiative der Kommission abgefragt und diskutiert. In der anschließenden zweiten Stufe steht der Inhalt der möglichen Regulierung im Vordergrund.

Auch das Europäische Parlament hat einen Berichtsentwurf zur Regulierung von Plattformarbeit erarbeitet, der im Juni im Beschäftigungsausschuss und anschließend im Plenum verabschiedet werden soll. Darin wird unter anderem eine weitreichende Definition des Arbeitnehmer*innenbegriffs gefordert, um die damit verbundene Rechte der Beschäftigten auszuweiten.

MdEP Gabriele Bischoff, sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD

„Plattformen wie Uber, Deliveroo, Lieferando und Co. beuten die Menschen teils übel aus, die für sie arbeiten. Deshalb begrüße ich, dass die EU-Kommission das ändern will und heute begonnen hat, die Sozialpartner dazu zu konsultieren. Es ist gut, dass die Kommission klarstellt, dass sie großen Handlungsbedarf sieht und bereit ist, bis Ende des Jahres einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Dass auch Digitalkommissarin Margrethe Vestager hinter dieser Initiative steht, zeugt davon, dass die EU-Kommission es als Querschnittsaufgabe begreift, Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung nehmen, die Rechte der Beschäftigten zu stärken und ausbeuterische Geschäftsmodelle zu beenden. Die EU-Kommission erläutert in ihrem Konsultationsdokument, warum gemeinsame europäische Standards hilfreich sind, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Standards zu verhindern.

Weil Plattformbetreiber die Beschäftigten oft einseitig zu Selbstständigen erklären, bleiben diese ohne Schutz. Sie übernehmen damit selbst Risiken, die sonst der Arbeitgeber tragen muss. Aus diesem Grund fordern wir im Europaparlament die EU-Kommission schon seit Längerem auf, hier tätig zu werden. Viele PlattformarbeiterInnen organisieren sich zunehmend gewerkschaftlich und erhalten bei ihren Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen juristische Rückendeckung. Immer mehr Gerichte urteilen, dass Plattformen einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen ausüben, unter denen die Plattformbeschäftigten ihre Leistungen erbringen. Wir fordern etwa, die Beweislast umzukehren: Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Arbeitsverhältnis mit der Plattform besteht, das volle soziale und Arbeitnehmerrechte nach sich zieht. Und es sollte an den Plattformen liegen, das Gegenteil zu beweisen.

Jetzt ist der Zeitpunkt, um die Plattformbetreiber EU-weit zu verpflichten, Verantwortung zu übernehmen und ihr Geschäftsmodell umzubauen. Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Fairness auf dem europäischen Arbeitsmarkt und starke soziale Rechte – auch im digitalen Zeitalter.“

Die Pressemitteilung ist zuerst hier erschienen: https://www.spd-europa.de/nachrichten/uber-lieferando-co-staerker-in-die-verantwortung-nehmen

Hintergrundinformation:

Die erste Phase der Sozialpartnerkonsultationen wird mindestens sechs Wochen dauern. Die EU-Kommission will wissen, ob die Sozialpartner die Notwendigkeit sehen, EU-weite Gesetzgebung zu initiieren und wie diese ausgerichtet werden soll. Dazu hat sie Vorschläge vorgelegt. Die EU-Kommission möchte außerdem wissen, ob die Sozialpartner selbst Verhandlungen gemäß Art. 155 AEUV aufnehmen wollen. Sobald die beiden Phasen der Konsultation abgeschlossen sind und unter der Bedingung, dass die Sozialpartner nicht selbst Verhandlungen aufnehmen wollen, plant die Kommission spätestens Ende 2021 einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.

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