Der Europäische Gerichtshof hat ein weitreichendes Urteil über die in der EU geltenden Vorschriften für LKW-Fahrer:innen getroffen. Das sogenannte Mobilitätspaket wurde 2020 von EU-Parlament und Rat erlassen und ist ein umfassendes Gesetzespaket, das zahlreiche Neuregelungen für die Entsendung von Berufskraftfahrerinnen und -fahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften eingeführt hatte. Der Gerichtshof bestätigte vergangene Woche weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets, erklärt jedoch die Rückkehrverpflichtung, wonach die Fahrzeuge alle acht Wochen zur Betriebsstätte des Verkehrsunternehmens zurückkehren müssen, für nichtig. Er bemängelt eine fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme seitens der EU-Gesetzgeber.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Die Streichung der Rückkehrpflicht im Mobilitätspaket ist ein schwerer Schlag für die von uns hart erkämpften Sozialstandards. Aufgrund fehlender Kontrollen tragen die schlechten Arbeitsbedingungen und Sozialdumping im Straßengüterverkehr immer noch zur geringen Attraktivität des Berufsbildes Lkw-Fahrer:in bei.  Es ist untragbar, dass Lkw Fahrer:innen monatelang unterwegs sind und nicht die Möglichkeit haben, ihre Familie regelmäßig zu sehen. Die neue Kommission muss jetzt so schnell wie möglich nachbessern und ein angepasstes Gesetz vorschlagen.“

Gaby Bischoff, S&D-Vizepräsidentin und arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Es ist gut, dass das höchste Europäische Gericht für einen Großteil des Mobilitätspakets grünes Licht gegeben hat. Das Gesetzespaket wurde geschaffen, um den Transportsektor sicherer und sozialer zu machen. Mit der heutigen Realität hat dieser Anspruch wenig zu tun. Viele Trucker:innen müssen in der EU noch immer unter teilweise unmenschlichen Bedingungen schuften, damit unsere Waren in der EU von A nach B kommen. Die Streiks in Gräfenhausen letztes Jahr haben ein Schlaglicht auf diesen Missstand geworfen. Die Mitgliedstaaten müssen jetzt endlich dafür sorgen, dass die Vorschriften umgesetzt und ordentlich kontrolliert werden. Gleichzeitig gilt es für die Kommission nachzuliefern, bezüglich der Rückkehrpflicht, aber auch anderer Missstände, wie dem Missbrauch von langen Subunternehmerketten.“

Die Entscheidung ist das Ergebnis aus Nichtigkeitsklagen, die Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Mobilitätspaket erhoben hatten.

Die Pressemitteilung ist zuerst erschienen auf der Webseite der Europa-SPD.

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