Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

25.11.2021 | Sozialpolitik

Gewalt gegen Frauen ist immer noch ein großes Problem in Europa. Am heutigen internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist es wichtig, einen Blick auf die verschiedenen Bereiche zu werfen, in denen wir aktiv werden müssen.

Gewalt gegen Frauen wird nicht nur zuhause oder von Partner*innen ausgeübt. Von den Frauen, die seit dem Alter von 15 Jahren mindestens einmal sexuell belästigt worden sind, gaben 32 % einen Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden als Täter*in an. Zwischen 74 % und 75 % der berufs- oder in Führungspositionen tätigen Frauen sind in ihrem Leben sexuell belästigt worden. Das sind die Ergebnisse einer Studie, die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführt worden ist. Die Ergebnisse der Umfrage erschüttern mich und machen deutlich, dass Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften die Sensibilisierung gegenüber sexueller Belästigung fördern und Frauen dazu ermutigen müssen, solche Vorfälle zu melden.

Nicht nur die Zahlen am Arbeitsplatz sind hoch. Laut der EU-Studie wurde allein in Europa jede dritte Frau einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Weltweit sind es laut Zahlen der WHO (2017) sogar 35 Prozent. Die Ergebnisse haben zudem gezeigt, dass besonders junge Frauen im Alter von 18 bis 29 Jahren von Gewalttaten betroffen sind. Daneben sind auch LGBTIQ+-Personen häufig Zielscheibe von geschlechtsspezifische Gewalt.

Was hat die EU bisher unternommen, um Gewalt gegen Frauen zu beenden?

Bei der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt geht es um die Achtung unserer europäischen Werte und die Gleichberechtigung. Europa muss eine Null-Toleranz-Zone für geschlechtsspezifische Gewalt werden. Das hat die EU bereits unternommen:

Istanbul-Konvention

  • Der Europarat hat im Jahr 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (umgangssprachlich Istanbul-Konvention) als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Europarat ist nicht Teil der EU (Achtung Verwechslungsgefahr mit dem Rat der EU & Europäischem Rat), aber viele EU-Staaten haben die Konvention ratifiziert.
  • Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus steht hierbei die geschlechtsspezifische Gewalt. Gemeint ist jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.

 

EU-Opferschutzrichtlinie

  • Die EU-Opferschutzrichtlinie ist das Hauptinstrument der Opferschutzpolitik der EU. Ziel der EU-Richtlinie ist, sicherzustellen, dass alle Opfer von Straftaten in angemessenem Umfang Informationen, Unterstützung und Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können.

 

EU-Richtlinie zur Verhinderung und Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt

  • Das Parlament fordert die Kommission auf, geschlechtsspezifische Gewalt als neuen Straftatbestand in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufzunehmen. Dies würde als Rechtsgrundlage für eine opferorientierte EU-Richtlinie dienen, die sich auf die Standards der Istanbul-Konvention und andere internationale Standards stützt.

 

Was muss die EU noch anpacken?

 

  • Unverzügliche und vollständige Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU und alle Mitgliedstaaten. Die Istanbul-Konvention ist das stärkste internationale Instrument von Null-Toleranz-Maßnahmen, Prävention, Schutz von Opfern/Überlebenden und der Verfolgung von Tätern.
  • Wir müssen die Anzahl an Opferschutzeinrichtungen oder Frauenhäusern entsprechend der EU-Opferschutzrichtlinie und der Istanbul-Konvention erhöhen und die Mittel für Opferschutzeinrichtungen aufzustocken.
  • Darüber hinaus müssen wir institutionsübergreifend zusammenarbeiten, um Missbrauchsfälle harmonisiert und effizient erfassen zu können und Daten zu Fällen von Gewalt gegen Frauen austauschen zu können. 

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