Initiativrecht für das Europäische Parlament

04.12.2020 | Ausschussarbeit, Konstitutionelle Fragen

Es wird Zeit: Wir brauchen ein Initiativrecht für das Europäische Parlament.

Warum?  Die EU-Kommission hat als einzige europäische Institution das Initiativrecht, das Recht, politische Initiativen vorzuschlagen. Das Europäische Parlament fordert dieses Recht als einzige direkt gewählte Institution der EU schon seit Jahren ein. Zurzeit hat das Parlament nur ein indirektes Initiativrecht und die Kommission entscheidet schlussendlich, ob ein politisches Vorhaben auf die Agenda kommt. Der Rat, der gemeinsam mit dem Parlament als Gesetzgeber in der EU wirkt, besitzt ebenfalls dieses indirekte Initiativrecht. In den letzten Jahren hat die Kommission viel häufiger auf Vorschläge aus dem Rat reagiert – zum Nachteil der Anstöße aus dem Parlament.

Es gibt also ein Ungleichgewicht im sogenannten „legislativen Dreieck“ der EU. Dabei muss das Parlament gerade in Zeiten einer Krise schnell reagieren können. Der AFCO-Ausschuss hat deshalb eine Studie zum Initiativrecht des Parlaments in Auftrag gegeben, die wir heute diskutieren werden.

Die Studie findet ihr hier: https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/AFCO/DV/2020/12-02/IPOL_STU2020655134_Point5_RightInitiative_EN.pdf  

Mehr Informationen gibt es hier: https://www.theparliamentmagazine.eu/news/article/time-to-give-parliament-the-right-of-initiative

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