Armut trotz Arbeit soll es in Europa nicht mehr geben. Einen Monat vor Ende der französischen Ratspräsidentschaft haben sich heute Nacht Vertreter*innen des Europäischen Parlaments und des Rates auf eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU geeinigt. Glückwunsch an meine Kollegin Agnes Jongerius, die diesen tollen Kompromiss als Berichterstatterin für das Europäische Parlament ausgehandelt hat!

Hier könnt ihr meine Pressemitteilung nachlesen!

„Armut trotz Arbeit soll es in Europa nicht mehr geben. Künftig werden endlich angemessene Mindestlöhne für Millionen von Europäerinnen und Europäer greifen. Diese Einigung ist ein Erfolg für die europäischen Beschäftigten und Europas Sozialdemokratie. Wir haben uns jahrzehntelang für diese klare, europaweite Messlatte für angemessene Mindestlöhne eingesetzt und hatten diesen Vorschlag zur Bedingung gemacht, um das Arbeitsprogramm dieser EU-Kommission zu unterstützen.

Heute kämpfen laut Eurostat mehr als zwei Drittel der Mindestlohn-Empfänger*innen darum, über die Runden zu kommen. Verkäufer*innen, Paketzusteller*innen oder Beschäftigte in der Pflege halten unsere Gesellschaft am Laufen, sind aber drastisch unterbezahlt. Viele arbeiten eine harte 40-Stunden-Woche, sind aber derzeit nicht in der Lage, die explodierenden Lebensmittel- und Energiepreise zu bezahlen. Es ist höchste Zeit, diesen Abwärtstrend umzukehren und Umverteilung von unten nach oben mit Vereinbarungen wie dieser Richtlinie zu bekämpfen.

Der Lohn der europäischen Beschäftigten muss die Kosten für Essen, Miete und Heizung decken, aber auch ermöglichen, sich neue Kleidung zu leisten oder ab und zu Urlaub zu machen. Derzeit erfüllen 18 EU-Länder die Kriterien des EU-Parlaments dafür nicht. Die EU-Länder sollen ihre Mindestlöhne künftig an internationalen Maßstäben messen; mindestens die Hälfte des jeweiligen durchschnittlichen Bruttolohns und 60 Prozent des Medianbruttolohns.

Die Richtlinie kann zudem mittelfristig dazu beitragen, die Tarifbindung zu stärken und so für bessere Einkommen sorgen. Sollten in einem Mitgliedstaat weniger als 80 Prozent der Arbeitsverhältnisse unter den Geltungsbereich von Tarifverträgen fallen, sollen die Mitgliedstaaten künftig Aktionspläne entwerfen und umsetzen, um Tarifverhandlungen zu fördern.

Die EU-Regierungen sollten dieser Einigung zustimmen. Die EU hatte sich mit der Erklärung von Göteborg bereits zum Recht auf angemessene Mindestlöhne bekannt. Arbeit muss sich lohnen.“

Gaby Bischoff

MdEP

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