Arbeitnehmer*innen in multinationalen Konzernen erhalten trotz Druck der Großunternehmen eine stärkere Stimme

13.10.2025 | PM, Pressemitteilung, Sozialpolitik

Heute hat das Europäische Parlament trotz intensiven Drucks von Großunternehmen die Überarbeitung der EU-Gesetzgebung zu Europäischen Betriebsräten (EBR) bestätigt und gibt damit Arbeitnehmer*innen in multinationalen Konzernen eine stärkere Stimme.

Die S&D-Fraktion, die eine führende Rolle bei der Sicherung einer guten Vereinbarung gespielt hat, begrüßt dieses Ergebnis als klaren Gewinn sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Unternehmen.

EBR vertreten die Interessen von Beschäftigten in großen multinationalen Unternehmen, die in ganz Europa tätig sind. Trotz EU-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 1994, die ihre Rechte klar definieren, werden noch immer zu vielen EBR wichtige Informationen vorenthalten. Infolgedessen werden Arbeitnehmer*innen oft von wichtigen transnationalen Entscheidungen ausgeschlossen, die sie direkt betreffen.

Die S&D-Fraktion habt mehrere Aspekte der überarbeiteten Gesetzgebung verbessert: Sie gewährleisten eine frühzeitige und verbindliche Konsultation der Arbeitnehmer*innen bei EU-weiten Entscheidungen, die sie betreffen, fördern eine ausgewogenere Geschlechtervertretung in EBR und führen stärkere finanzielle Sanktionen bei Verstößen gegen Konsultationsrechte ein.

Konkret gelang es der S&D-Fraktion, die Konsultationsrechte der Arbeitnehmer*innen zu stärken, indem sie die Definition von „transnationalen Angelegenheiten” klarstellten. Dies stellt sicher, dass Expert*innen, die EBR unterstützen – einschließlich Gewerkschaftsvertreter*innen – in beratender Funktion an Managementsitzungen teilnehmen können. Es sichert auch das Recht der EBR, sich mindestens zweimal jährlich persönlich mit der zentralen Geschäftsleitung zu treffen, um den Fortschritt des Unternehmens zu besprechen.

Gaby Bischoff, S&D-Vizepräsidentin für Soziales Europa und S&D-Verhandlungsführerin für Europäische Betriebsräte, sagte:

„Heute erfahren noch immer zu viele Arbeitnehmer*innen in Europa über die Medien, dass sie ihren Arbeitsplatz verloren haben. Das ist inakzeptabel. Deshalb brauchen wir dringend diese überarbeitete EU-Gesetzgebung zu Europäischen Betriebsräten – den einzigen transnationalen Gremien, die die Interessen der Beschäftigten vertreten.

Die heutige Abstimmung war ein Glaubwürdigkeitstest. Wir freuen uns, dass das Europäische Parlament sie verabschiedet hat – und damit an der Seite der Arbeitnehmer*innen gegen die von Großunternehmen verbreitete Desinformation steht. Nein, diese Reform wird Entscheidungen nicht blockieren oder die Wettbewerbsfähigkeit schädigen. Ganz im Gegenteil. Sie wird Rechtssicherheit und Vertrauen für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen gleichermaßen schaffen.

Dies ist ein wahrer Meilenstein bei der Durchsetzung von Arbeitnehmer*innen-Konsultationsrechten. Mit dieser Reform erhalten Europäische Betriebsräte echte Macht – klare Rechte, verbindliche Beteiligung und stärkeren Schutz. Das war längst überfällig. Wer Wandel gestalten will, braucht starke Betriebsräte in ganz Europa – für eine stärkere Demokratie.

Dies ist ein guter Tag für Arbeitnehmer*innen in multinationalen Konzernen – sie werden stärker in Entscheidungen einbezogen, um sicherzustellen, dass digitale und grüne Übergänge gerecht sind und Gewinne fair geteilt werden. Die Sozialisten und Demokraten stehen an der Seite der europäischen Arbeitnehmer*innen – damit niemand jemals wieder über seine eigene Zukunft in der Zeitung lesen muss.”

Hinweis für Redakteur*innen:

Diese Vereinbarung reformiert die Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR), die ursprünglich 1994 verabschiedet und 2009 aktualisiert wurde. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen angemessen über Entscheidungen auf EU-Ebene informiert und konsultiert werden, die ihre Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen beeinträchtigen könnten.

Die vorläufige Vereinbarung wurde im Mai 2025 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der die EU-Mitgliedstaaten vertritt, und der Europäischen Kommission ausgehandelt. Sie muss von beiden Mitgesetzgeber*innen, dem Europäischen Parlament und dem Rat, formell angenommen werden. Nach der heutigen Bestätigung durch das Europäische Parlament bedarf sie noch der formellen Annahme durch den Rat, um Gesetz zu werden.

Die überarbeitete Richtlinie soll voraussichtlich bis Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann normalerweise zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.​​​​​​​​​​​​​​​​

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