Durchbruch bei Verhandlungen über die Koordinierung von sozialen Sicherheitssystemen
Nach fast einem Jahrzehnt von Verhandlungen steht die Reform der Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme in der Europäischen Union kurz vor der Ziellinie. Vertreter*innen des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten sorgen damit endlich für mehr als 14 Millionen Europäer*innen, die in einem anderen EU-Land leben, arbeiten oder ihren Ruhestand verbringen, die längst überfällige Klarheit über ihre sozialen Rechte. Die heutige Trilogeinigung zwischen Rat und Parlament ist die dritte vorläufige Einigung, um mobilen Beschäftigten bei Fragen über den Ort sozialer Ansprüche oder im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit mehr Klarheit zu verschaffen. Beide Seiten haben bis zuletzt nichts unversucht gelassen, um gemeinsam zu einer gemeinsamen Einigung zu gelangen und Rechtssicherheit und Fortschritt für mobile Beschäftigte sowie Unternehmen zu schaffen. Die vorläufige Einigung muss noch im COPERER (Ausschuss der Ständigen Vertreter) – voraussichtlich am 29. April 2026 – abgestimmt werden.
Gaby Bischoff, Vizepräsidentin der S&D-Fraktion und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
„Die heutige Einigung ist ein Meilenstein für Millionen mobile Beschäftigte, die eine essenzielle Rolle in Europas Arbeitsmarkt spielen. Die Zahl der Europäer*innen, die grenzüberschreitend wohnen und arbeiten, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die Arbeitswelt hat sich grundsätzlich gewandelt, neue Missbrauchsrisiken für mobile Beschäftigte sind entstanden – doch die Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme ist seit 2010 größtenteils unverändert geblieben. Mit der Reform der sogenannten Verordnung 883 schließt die EU endlich diese Lücken und sorgt dafür, dass mobile Beschäftigte in ganz Europa die Rechtssicherheit bekommen, die ihnen zusteht.“
„Nach der heutigen Einigung liegt der Ball jetzt bei den Mitgliedsstaaten. Wir erwarten, dass diese ihrer Verantwortung gerecht werden.“



