EMPL-Ausschuss befasst sich mit Vergabereform

24.04.2025 | In der Presse, Sozialpolitik

Im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments (EMPL) setzen wir uns aktuell intensiv mit der Reform des Vergaberechts auseinander. In einem Beitrag von Table.Europe wurde meine Position als stellvertretende Vorsitzende der S&D-Fraktion und Mitglied des EMPL-Ausschusses aufgegriffen. Ich habe klar gemacht: Öffentliches Geld muss gute Arbeit fördern – nicht Lohndumping oder unfaire Wettbewerbsbedingungen. 

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EMPL-Ausschuss befasst sich mit Vergabereform

Der Beschäftigungsausschuss (EMPL) des Europaparlaments ringt um seine Stellungnahme zur Reform des Vergaberechts. Gestern haben die technischen Verhandlungen anhand der eingegangenen Änderungsvorschläge der Fraktionen begonnen. Während Grüne, Sozialdemokraten und Linke die Gesetzesreform nutzen wollen, um die soziale Dimension der öffentlichen Beschaffung zu stärken, zeigt sich die EVP abwehrend.

Verpflichtende Sozialkriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe will unter anderem die Grüne Berichterstatterin Kim van Sparrentak. „Die derzeitigen Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen hatten keine ausreichende Wirkung bei der Förderung eines sozial verantwortlichen öffentlichen Auftragswesens“, konstatiert sie gegenüber Table.Briefings. Auch Gaby Bischoff, stellvertretende S&D-Fraktionsvorsitzende, geht in eine ähnliche Richtung: „Öffentliches Geld soll nur gute Arbeitsplätze mit guten Löhnen fördern und nicht einen unfairen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten anfachen.“

Aus der EVP gibt es gegenteilige Stimmen. „Unsere Priorität ist es, sicherzustellen, dass die Überprüfung des öffentlichen Auftragswesens und alle nachfolgenden Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit steigern und den Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, verringern“, betont die irische EMPL-Schattenberichterstatterin Regina Doherty. Sie warnt davor, die Vergabevorschriften mit zusätzlichen Zielen zu überfrachten. Im Kern gehe es um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und gleiche Wettbewerbsbedingungen, erklärt Doherty.

Die technischen Verhandlungen im EMPL drehen sich nun u.a. um folgende Punkte:

– Verpflichtende statt freiwillige Sozialklauseln (Ausnahmen sind etwa für den Gesundheitssektor im Gespräch).

Eine juristische Klarstellung, dass die Berücksichtigung von Tarifverträgen in öffentlichen Ausschreibungen sachbezogen ist.

 – Eine schwarze Liste von Unternehmen, die Steuern hinterzogen oder gegen Arbeitsrecht verstoßen haben.

 – Eine mögliche Begrenzung der Untervergabeketten.

 – Ein erleichterter Zugang für KMU, gemeinnützige oder sozialwirtschaftliche Unternehmen. Etwa, wenn diese in ihren Ausschreibungen mehr Wert auf Geschlechtergleichheit legen oder die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt verbessern.

Der federführende Binnenmarktausschuss hat bereits im März einen Berichtsentwurf vorgelegt. Soziale Aspekte fehlen dort weitestgehend. Auch die Kommission hat sich zuletzt eher zurückhaltend gegenüber einer Stärkung sogenannter qualitativer Aspekte im Vergaberecht gezeigt. Wie sich der EMPL positioniert und wer die Position mitträgt, wird daher eine wichtige Frage.

Alina Leimbach

Table.Media

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