Stimmrechtsvertretung zu Schwangerschaft und Geburt fördert Demokratie und Gleichstellung

13.11.2025 | PM, Pressemitteilung

Das Europäische Parlament hat soeben in Brüssel mit großer Mehrheit für einen Vorschlag gestimmt, der es Europa-Abgeordneten ermöglicht, sich während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt per Vollmacht von einer/m anderen Abgeordneten im Plenum bei Abstimmungen vertreten zu lassen. Die Neuerung stellt eine Ausnahme von der geltenden Regel dar, nach der alle Abstimmungen im Plenum persönlich erfolgen müssen.

 

Gaby Bischoff, Vizepräsidentin der S&D-Fraktion sowie des Verfassungsausschusses im Europäischen Parlament:

„Wer mehr junge Frauen für die Politik gewinnen will, muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Dieser Vorschlag ist ein wichtiger Schritt: Mit der Stimmrechtsvertretung im Mutterschaftsurlaub bleiben die Stimmen der Wählerinnen und Wähler auch rund um die Geburt vertreten – das stärkt Demokratie und Gleichstellung zugleich. Damit fördert dieser Vorschlag das übergeordnete Ziel der Gleichstellung, indem er Eltern ermutigt, sich uneingeschränkt am politischen Leben zu beteiligen. Ich rufe nun die Mitgliedstaaten dazu auf, diesem Vorschlag schnell ihre Zustimmung zu geben, damit die bestehende Benachteiligung aufhört. Darüber hinaus sollte der Rat auch endlich die Vorschläge des Parlaments von 2022 zu einem neuen Wahlrecht aufgreifen, und die Regeln, wie die EU-Wahl abläuft, modernisieren und dadurch eine bessere Vertretung aller EU-Bürger:innen sichern.“

Gemäß dieser Änderung des EU-Wahlgesetzes kann nun ein Mitglied, das schwanger ist oder ein Kind geboren hat, sein Stimmrecht im Plenum für maximal drei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und sechs Monate danach an ein anderes Mitglied des Europäischen Parlaments übertragen. Die freiwillige Regel soll den Grundsatz der persönlichen Stimmabgabe mit dem Ziel der Inklusion und Gleichstellung in der politischen Vertretung in Einklang bringen.

Schon David Sassoli hatte während seiner Präsidentschaft einen Vorstoß dazu unternommen. Der aktuelle Vorschlag geht auf einen Brief zurück, der von Delara Burkhardt MdEP mitinitiiert wurde und in dem mehrere Abgeordnete im Mai die Präsidentin des Europäischen Parlaments dazu aufgefordert hatten, die Garantie der Rechte von Abgeordneten, die während ihres Mandats Eltern werden, zu schützen.

Nach der Zustimmung des Plenums wird der Text nun dem Rat zur einstimmigen Annahme durch die Mitgliedstaaten vorgelegt. Im Falle einer Änderung muss der neue Gesetzentwurf dann erneut von mehr als der Hälfte der amtierenden Europa-Abgeordneten gebilligt werden. Damit die neuen Vorschriften in Kraft treten können, müssen sie schließlich von allen EU-Ländern ratifiziert werden.

Diese Presemitteilung ist zuerst erschienen auf der Website der SPD-Europa.

Hintergrund: Lange Unterauftragsketten und missbräuchliche Praktiken der Arbeitsvermittlung erschweren es den Behörden, betrügerische oder kriminelle Akteure am Arbeitsplatz zu ermitteln. Der Bericht des EU-Parlaments, der nun angenommen wurde, betont deshalb, wie wichtig eine effiziente Durchsetzung im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Arbeitsbehörde, Europol, den nationalen Behörden und den Sozialpartnern ist. In Bezug auf Sanktionen wird die Kommission in dem Bericht aufgefordert, für einen wirksameren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie für die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Sanktionen zu sorgen.

In folgendem Artikel (auf Englisch) betonen S&D-Abgeordnete aus acht EU-Ländern die Bedeutung eines EU-rechtlichen Handelns, um Subunternehmerketten zu beschränken.

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„In Berlin war 2022 jede vierte minderjährige Person armutsgefährdet oder lebte in einer Bedarfsgemeinschaft – ein Wert, der dem europäischen Durchschnitt entspricht. Das zeigt, wie dringend wir eine gemeinsame europäische Antwort brauchen. Dazu gehören gezielte soziale Investitionen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut, einschließlich eines zweckgebundenen Budgets von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Kindergarantie.“