S&D-Fraktion zum „Omnibus-Paket“: Die Vereinfachung von EU-Gesetzen darf die Erfolge für die Menschen und die Wirtschaft nicht gefährden

03.03.2025 | Pressemitteilung

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament ist über die Vorschläge der Europäischen Kommission zum sogenannten Omnibus-Paket enttäuscht.

Die Bedenken, die sie in mehreren Treffen mit Vertreter*innen der Kommission vor der Veröffentlichung geäußert hat, bleiben in den Vorschlägen unberücksichtigt. Vereinfachung darf nicht bedeuten, dass unsere zentralen europäischen Werte in Frage gestellt werden. Überdies gefährden die Vorschläge die Rechtssicherheit. Sie sind übereilt und lassen eine gründliche Betrachtung, Konsultation und Folgenabschätzung vermissen.

Die Sozialdemokratische Fraktion ist bereit, gemeinsam mit der proeuropäischen Mehrheit im Europaparlament Vorschriften zu vereinfachen, sofern wir die Menschen damit nicht gefährden und die bestehenden Klimaziele nicht in Gefahr bringen.

In dem Paket enthalten sind vier Schlüsselgesetze: die Taxonomieverordnung, das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD).

„Wir haben eine klare Botschaft zu den vorgeschlagenen Änderungen des EU-Rechts: Vereinfachung darf nicht zu Deregulierung führen.

Unsere Fraktion war und ist auch weiterhin bereit, die Verfahren und Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen und das Leben der Menschen zu verbessern.

Wir werden weder Rückschritte bei Sozial- und Umweltstandards und genau definierten politischen Zielen hinnehmen noch eine Gefährdung von Arbeitnehmerrechten oder eine Abkehr von Klimaneutralität und Nachhaltigkeit. Die kürzlich vereinbarten Regeln zur Sorgfaltspflicht sollen verhindern, dass wirtschaftliche Aktivitäten Menschen ausbeuten oder die Umwelt schädigen. Wir können sie jetzt nicht der Vereinfachung preisgeben und Profite über die Menschen und den Planeten stellen.

Die Taxonomieverordnung ist beispielsweise für die Mobilisierung grüner Investitionen und die Stabilisierung des Finanzsystems unabdingbar. Ein gutes Signal ist, dass die Kommission zumindest das ‚Do no harm‘-Prinzip beibehalten will.“

Gaby Bischoff

für nachhaltige Wirtschaft, das soziale Europa und den Binnenmarkt zuständige Vizevorsitzende der S&D-Fraktion und Mitverhandlerin für das Paket

„Die an der CSDDD vorgeschlagenen Änderungen würden die Wirksamkeit der Richtlinie entscheidend aushöhlen, da sie den Großteil der Schäden in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit und Umwelt auszuschließen drohen und den Opfern das Recht auf den Gang zur Justiz bei unternehmerischem Fehlverhalten nehmen.“

Gleichzeitig würden drastische Änderungen an der CSRD die Unternehmen stark verunsichern und so die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften in die Höhe treiben, anstatt die Unternehmen zu entlasten.

Deswegen ist dies ein schlecht durchdachter und ideologisch motivierter Vorschlag. Das Parlament muss nun das tun, was die Kommission versäumt hat: vereinfachen, ohne zu deregulieren.“

Lara Wolters

sozialdemokratische Mitverhandlerin für das Paket

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