Feierlichkeiten zum Internationalen Frauenkampftag – Rechte sichern
Feierliche Sitzung im Plenum mit Fußballerinnen des spanischen Nationalteams am Dienstag, 12.3.2024, 12 Uhr bis 12.30 Uhr

Als Sozialdemokrat:innen konnten wir in den vergangenen fünf Jahren, zusammen mit anderen fortschrittlichen Kräften, viel für Frauenrechte in der EU erreichen: Durch den Abschluss der Verhandlungen zur Richtlinie für Gewaltschutz- und Opferrechte sorgen wir in Zukunft dafür, dass Frauen umfassender vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt sind und ihnen als Opfer die volle Unterstützung aller EU-Staaten zur Verfügung steht. Die Frauen-in-Führungspositionen-Richtlinie sorgt zudem dafür, dass Unternehmen EU-weit Frauen ihren rechtmäßigen Platz an der Spitze einräumen müssen. Mehr Gehältertransparenz soll sicherstellen, dass Frauen für die gleiche Arbeit endlich auch das gleiche Gehalt bekommen. Und der europäische Mindestlohn kommt vor allem Frauen in der EU zu Gute. Doch eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist noch lange nicht erreicht, der Kampf gegen Sexismus und Diskriminierung längst nicht zu Ende. Und auch das Erstarken der Rechten in Europa bedroht Frauenrechte und Gleichstellungspolitik zunehmend. Driftet das Parlament nach den nächsten Wahlen weiter nach rechts, werden wir kaum noch ein Gegengewicht zum eher konservativen Rat bilden können und müssen so um weitere Fortschritte im Bereich der Gleichstellung fürchten.

Erstes KI-Gesetz – Grundrechte schützen, Chancen nutzen
Verordnung; Debatte am Dienstag, 12.3.2024, 13.30 Uhr bis 15 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 13.3.2024, 12 Uhr bis 13 Uhr

Künstliche Intelligenz dringt mit zunehmender Geschwindigkeit in immer mehr Lebensbereiche vor. Doch um sicherzustellen, dass die Entwicklung und der Einsatz von KI Grundrechte respektiert und Verbraucher:innen geschützt werden, muss für den Gesetzgeber ein menschenzentrierter Ansatz im Vordergrund stehen. Durch die neue Verordnung werden KI-Systeme in Risikokategorien unterteilt und deren Nutzung bei einem untragbaren Risiko verboten. Alternativ kann die Nutzung solcher KI durch Transparenz-Pflichten zum Schutz der Grundrechte begrenzt werden. Diese Verordnung ist das erste ausschließliche Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz, das somit weltweit zum Vorbild werden kann.
Nachdem Parlament und Rat sich im Februar auf einen Kompromiss geeinigt haben, wird der Gesetzestext nun im Plenum abgestimmt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union greift das Gesetz zwanzig Tage später. Die vollständige Anwendung kann aber bis zu zwei Jahre dauern.

Energie-Effizienz von Gebäuden steigern
Richtlinie; Debatte am Montag, 11.3.2024 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 12.3.2024, 12 Uhr bis 13 Uhr

Die Richtlinie über die Energie-Effizienz von Gebäuden soll die Rate der Gebäude-Renovierungen in der EU erhöhen und den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß senken (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD). Damit werden in der Gesamtrechnung Kosten und Energie gespart sowie der Klimaschutz vorangetrieben. Gleichzeit schützen die Vereinbarungen die Bürgerinnen und Bürger in Europa vor unverhältnismäßigen Kostendruck. Das Europäische Parlament hat den Kommissionsvorschlag in den bisherigen Verhandlungen erheblich verbessert, unter der aktiven Beteiligung von Sozialdemokrat:innen. Das Parlament konnte etwa die sogenannten Quartiersansätze in der Richtlinie verankern. Beim Quartiersansatz wird die Infrastruktur für Quartiere geplant, was die Effizienz erhöht und die Komplexität, im Gegensatz für ganze Stadtteile, reduziert. In der Ruhrgebietsstadt Bottrop ist zum Beispiel in den vergangenen zehn Jahren durch die Quartiersansätze gelungen, den Kohlendioxidausstoß zu halbieren. Gleichzeitig werden die tatsächlichen Kapazitäten der Bauindustrie und der Verfügbarkeit von Material berücksichtigt. Ein besonderes Anliegen war es auch vulnerable Gruppen und damit auch die Schwächsten in Gesellschaft zu schützen. Niemanden werden in Europa Kosten aufgezwungen, die er nicht tragen kann.
Stimmt eine Mehrheit des EU-Parlaments im März-Plenum für die Richtlinie, haben die Mitgliedstaaten, die der Richtlinie noch zustimmen müssen, 24 Monate nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt Zeit diese in nationales Recht umzusetzen.

Medienfreiheitsgesetz – lange überfällig und am Ende doch zu wenig
Verordnung; Debatte am Dienstag, 12.3.2024, 13.30 Uhr bis 15 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 13.3.2024, 12 bis 13 Uhr

Das Europäische Parlament stimmt am 13. März in Straßburg über das Europäische Medienfreiheitsgesetz ab (kurz: EMFA). Die Erwartungen an die Verordnung: Medienfreiheit online wie offline bewahren, Journalistinnen und Journalisten schützen und Medienvielfalt verwirklichen. Nach den Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der EU ist aus sozialdemokratischer Sicht klar, dass der große Wurf nicht gelungen ist. Auch weil große Teile des Parlaments – allen voran die Konservativen und Liberalen – mehr Wert auf eine schnelle Einigung als auf ein wirksames Gesetz legten.
Das Medienfreiheitsgesetz wird mehr Transparenz über Medien-Eigentum schaffen, unter anderem durch entsprechende offene Datenbanken. Außerdem führt die Verordnung die Pflicht ein, dass Regierungen, Behörden und staatliche Unternehmen ihre Werbung auf Online-Plattformen und anderen Medien transparent ausweisen müssen. Problematisch ist hingegen, dass sich der Rat mit seinen Positionen in wesentlichen Regeln durchsetzen konnte. Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten und ihrer Arbeit vor Überwachung durch Regierungen ist aus sozialdemokratischer Sicht nicht ausreichend. Die Regelungen zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien wird nicht für ausreichende Unabhängigkeit sorgen und das neue Medienaufsichtsgremium auf europäischer Ebene wird in der EU-Kommission und somit nicht staatsfern organisiert (verstehe ich nicht). Außerdem dürfen Online-Plattformen auch künftig frei darüber entscheiden, welche professionell erstellten Medien-Inhalte europäische Bürgerinnen und Bürger sehen dürfen oder nicht. Nach der finalen Abstimmung im Plenum tritt die Verordnung stufenweise in drei bis 18 Monaten in Kraft.

Schutz vor schädlichen Industrie-Emissionen
Richtlinie; Abstimmung über Trilog-Ergebnis am Dienstag, 12.3.2024, 12:30 Uhr bis 13.30 Uhr

Die Chemiekonzerne Chemours und 3M waren zuletzt in den Schlagzeilen, weil sie Umwelt oder Grundwasser in den Niederlanden oder in Flandern verunreinigt hatten. Zur Regulierung von Industrie-Emission hat die EU-Kommission eine Reform vorgeschlagen, die die Herstellung von Stahl oder Chemikalien betritt, aber auch Luftfilter für größere Ställe in der Schweine- und Hähnchenmast. Die EU-Staaten wendeten die bestehende Richtlinie gegen schädliche Industrie-Emissionen bisher inkonsistent an, was starke Belastungen für Mensch und Umwelt verursacht, aber auch ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb Europas. Mit der Neufassung will die EU nun eine einheitliche Anwendung der Grenzwerte festlegen.
Mit der Neufassung werden in Europa nun einheitliche Bestimmungen zur Anwendung der Grenzwerte durch die nationalen Behörden gelten. Darüber hinaus wird es ab 2030 Transformationspläne für größere Industrieanlagen für die Umstellung auf nachhaltige Produktion geben. Im Vergleich zu früheren Entwürfen wurden die Regeln für die Landwirtschaft vereinfacht – Rinderbetriebe sind auch weiterhin nicht im Anwendungsbereich, während für Schweine- und Hähnchenställe höhere Freigrenzen gelten sollen und viele kleinere Betriebe von den Auflagen weiterhin nicht betroffen sind. Teile der Industrie hatten lange dagegen lobbyiert. Am Mittwoch, 13. März werden die Abgeordneten über die Reform, beziehungsweise über das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen, entscheiden.

Neue Euro-Abgasnorm für Pkw und Lkw
Verordnung; Debatte am Mittwoch 13.3.2024, 13 Uhr bis 17 Uhr; Abstimmung über Trilog-Ergebnis am Mittwoch, 13.3.2024, 17 Uhr bis 18 Uhr

In der März-Plenarwoche stimmen die Europa-Abgeordneten final über das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur neuen Euro-7-Abgasnorm für PKW und LKW ab, die sogenannte Euro-VII-Reform. In die Verordnung hat die Kommission neue Grenzwerte und Änderungen an den Messverfahren aufgenommen sowie erstmals auch Emissionen von Brems- und Reifen-Abrieb. Diese Erweiterung ist nötig, da mit dem Ausbau der Elektromobilität im Schnitt schwerere Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein werden, bei denen diese Emissionen ganz besonders zu Buche schlagen. Die reformierte Verordnung sieht zudem neue Mindeststandards für die Langlebigkeit von Batterieeinheiten vor, um elektrische Antriebe noch verlässlicher und attraktiver für Verbraucher:innen zu machen, sowie den Materialaufwand im Verkehr zu reduzieren. Verkehrs-Emissionen sind ein wichtiger Faktor für die Verbesserung der Luftqualität, besonders in urbanen Zentren. Reifenabrieb trägt zudem erheblich zum Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt bei.
Stimmt eine Mehrheit des EU-Parlaments im März-Plenum für die Verordnung, muss sie noch vom Rat bestätigt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre, um den Rechtsakt vollständig anzuwenden.

Klare Regeln gegen Greenwashing – Umweltversprechen prüfen
Richtlinie; Parlamentsposition; Debatte am Montag, 11.3.2024, ab ca. 18.30 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 12.3.2024; 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Mehr als die Hälfte der bisherigen Behauptungen von Herstellern, ihr Produkt sei „nachhaltig“, sind laut einer EU-Studie von 2020 irreführend. Die EU-Kommission hatte deshalb eine Richtlinie gegen Greenwashing vorgeschlagen, um irreführende Nachhaltigkeitsversprechen zu verhindern. Unternehmen sollen so verpflichtet werden, ihre Aussagen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte von unabhängigen Prüfer:innen verifizieren zu lassen, um die Zuverlässigkeit sicherzustellen. Die Richtlinie soll Verbraucher*innen vor Greenwashing schützen und ergänzt Gesetze zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken und zur Förderung des ökologischen Wandels. Das Europäische Parlament wird in der kommenden Plenarwoche über die Green-Claims-Richtlinie entscheiden. Stimmt die Mehrheit der Europa-Abgeordneten für die Richtlinie, folgen, voraussichtlich im neuen Mandat, die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter:innen von Parlament, Kommission und Rat.

Reduzierung von Textil- und Lebensmittelabfällen
Richtlinie; Abstimmung am Mittwoch 13.3.2024, 12 bis 13 Uhr; keine Debatte

Im Rahmen des Green Deals wird die Abfallrahmen-Richtlinie überarbeitet, welche die rechtliche Grundlage für das Abfall-Management in der EU bildet.
Die Überarbeitung der Richtlinie zielt darauf ab, die Entsorgung von Textilien und Lebensmittel-Abfällen in der EU zu verbessern, um die dadurch verursachten schädlichen Folgen für Umwelt und Klima zu verringern. Der Vorschlag verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass Textil-Hersteller innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie eine erweiterte Verantwortung für Textilien und Schuhe garantieren. Zudem sollen die Abfallreduzierungsziele auf mindestens 20 Prozent in der Lebensmittelverarbeitung – und herstellung erhöht werden.
Am Mittwoch den 13. März stimmt das Europäische Parlament in Straßburg über die Parlamentsposition ab. Im Anschluss könnten Trilog-Verhandlungen starten.

Cybersicherheit – Online-Gefahren verringern
Verordnung; Debatte am Montag, 11.3.2024 ab ca. 17 Uhr; Abstimmung am Dienstag, 12.3.2024, 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Mit dem sogenannten Cyber-Resilienz-Gesetz will die EU-Kommission Anforderungen an die Entwicklung und Herstellung von Hardware- und Softwareprodukten einführen.
Damit will der Gesetzgeber sich überschneidende Bestimmungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten abbauen und den Schutz vor Cyber-Gefahren erhöhen.
Die Verordnung gilt für alle Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem Netzwerk verbunden sind. Es gibt einige Ausnahmen für Produkte, für die in den geltenden EU-Vorschriften bereits Anforderungen zur Cybersicherheit festgelegt sind, zum Beispiel Medizinprodukte, luftfahrttechnische Erzeugnisse oder Kraftfahrzeuge. Die Verordnung beinhaltet unter anderem eine Pflicht zur Meldung von Schwachstellen oder Sicherheitsvorfällen. Darüber hinaus enthält sie Bestimmungen, die die Verwendung von Open-Source-Standards fördern. Damit erkennt das Gesetz die Bedeutung von Open-Source-Lösungen im Hinblick auf dem Schutz der digitalen Infrastruktur gegen sich entwickelnde Bedrohungen an.
Stimmt eine Mehrheit des EU-Parlaments im März-Plenum für die Verordnung, muss sie noch vom Rat bestätigt werden. 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung wird sie in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, um den Rechtsakt vollständig anzuwenden.

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