Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat heute sein Mandat für eine Überarbeitung der Eurobetriebsrats-Richtlinie (EBR) verabschiedet. Damit können Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission beginnen. Ziel ist es, die Rechte der Arbeitnehmer*innen-Beteiligung in großen internationalen Unternehmen zu stärken und sie besser vor negativen Folgen von Umstrukturierungen oder anderen grenzüberschreitenden Entscheidungen zu schützen.

Ein veralteter Rahmen braucht dringend ein Update

Die Europäischen Betriebsräte wurden erstmals 1994 durch eine EU-Richtlinie eingeführt, um die Interessen der Arbeitnehmer*innen in europaweit agierenden Unternehmen zu vertreten. Doch trotz ihrer zentralen Rolle werden viele Betriebsräte immer noch unzureichend informiert und in Entscheidungen einbezogen, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben.

Demokratie am Arbeitsplatz stärken

In einer Zeit des Wandels, in der Branchen wie die Automobil-, Stahl-, Chemie- und Energieindustrie vor riesigen Herausforderungen stehen, ist es entscheidend, dass Arbeitnehmer*innen eine starke Stimme haben. Nur so kann verhindert werden, dass Standorte innerhalb der EU gegeneinander ausgespielt werden. 

Wichtige Reformpunkte

  • Klare Regeln für die Beteiligung der EBR vor Entscheidungen: Die Europäischen Betriebsräte sollen frühzeitig und verbindlich in unternehmerische Entscheidungsprozesse eingebunden werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Auswirkungen.

  • Höhere Strafen, die sich am Unternehmensumsatz orientieren: Bei Verstößen gegen die EBR-Vorschriften sollen Unternehmen Strafen zahlen, die an ihren Umsatz gekoppelt sind, um eine echte abschreckende Wirkung zu erzielen.

  • Verbindlicher Zugang zu Rechtsschutz: Europäische Betriebsräte müssen rechtliche Unterstützung erhalten, um ihre Ansprüche wirksam durchsetzen zu können.

Das EU-Parlament hat mit der heutigen Entscheidung erneut bewiesen, dass es die treibende Kraft für soziale Gerechtigkeit in Europa ist. Die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission werden nun zeigen, ob die ambitionierten Reformziele verwirklicht werden können.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

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