Frauen verdienen laut EU-Kommission immer noch 14,1 Prozent weniger im EU-weiten Durchschnitt als ihre männlichen Kollegen. In Deutschland stehen Frauen mit 18 Prozent Lohn-Differenz noch schlechter da. Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz soll dazu beitragen, die Lücke endlich schnell zu schließen. Heute konnten sich die Unterhändler*innen von Rat, Kommission und Parlament im entscheidenden Trilog einigen. Die Richtlinie wird künftig sicherstellen, dass Beschäftigte ein Anrecht auf detaillierte Informationen über die Gehälter in ihrem Unternehmen bekommen und somit ihre Entlohnung besser vergleichen können.

Maria Noichl, S&D-Sprecherin im Ausschuss für Gleichstellung und die Rechte der Frau: 

„Europaweite Lohntransparenz ist nicht mehr aufzuhalten: Durch den Druck des Parlaments sollen bereits Unternehmen ab 100 Beschäftigten zu mehr Transparenz bei den Gehältern verpflichtet werden. Das wird auch einen signifikanten Unterschied für Frauen in Deutschland machen, wo die neue Vereinbarung bisher erst ab einer Beschäftigtenanzahl von 200 greift. Zudem konnten wir als Parlament ein Verbot von Verschwiegenheitsklauseln und die Stärkung von Gewerkschaften durchsetzen. Hält ein Unternehmen diese Regeln nicht ein, drohen saftige Bußgelder. Ein weiteres, wichtiges Instrument zum Vergleich der Arbeit, welches das Parlament durchgesetzt hat, ist zudem der sogenannte hypothetische Vergleich. Dieser statistische Vergleich greift, wenn keine reale Person existiert, mit der jemand verglichen werden kann und zieht objektive Kriterien wie beispielsweise Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsanforderungen, Qualifikationen, Belastung und Verantwortung zur Bewertung heran. 

Zudem soll in Zukunft eine Überwachungsstelle auch sektorübgreifend Daten sammeln und veröffentlichen, um einen übergreifenden Vergleich zu ermöglichen. Damit stellen wir sicher, dass Sektoren, in denen überwiegend Frauen arbeiten, endlich ihre gerechte Entlohnung erhalten.

Ein weiteres Plus der Richtlinie im Vergleich zum deutschen Gesetz ist ein Novum in europäischen Richtlinien: Wir haben es geschafft, dass die Vereinbarungen zum ersten Mal auch nicht-binäre und Trans-Personen mit einbeziehen, damit die Richtlinie ausnahmslos für alle Arbeitnehmer*innen gilt. Es wäre ein echtes Weihnachtsgeschenk für mehr Transparenz, wenn der Text in der Ratssitzung der ständigen Vertreter*innen am 21. Dezember direkt angenommen werden würde.“

Gaby Bischoff, S&D-Vizepräsidentin sowie arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sind Relikte vergangener Zeiten und gehören endlich abgeschafft. Die Mehrheit der EU-Bürger*innen unterstützt dieses Ziel. Wir brauchen bessere Instrumente und Hebel, damit Frauen beim Blick auf die Gehaltsabrechnung im Vergleich mit Kollegen nicht mehr erblassen müssen. Wenn wir uns Länder wie Island ansehen, die bereits ein Lohntransparenzgesetz haben, sehen wir, wie effektiv und notwendig sie sind.“

Sollten sich die Unterhändler*innen heute einigen, würde das Parlament im kommenden Jahr über den finalen Text abstimmen.

Die Pressemitteilung ist zuerst hier erschienen. 

Mehr lesen:

„Sozialdumping wirksam bekämpfen“

„Sozialdumping wirksam bekämpfen“

„Gerade in Berlin würden verbindliche Regelungen vielen Beschäftigten ganz konkret helfen. Allein für Berliner Lieferdienste sind tausende bei Subunternehmern angestellte Lieferbot*innen unter prekären Arbeitsbedingungen unterwegs. Ob Schwarzarbeit, Lohnbetrug, oder 12-Stunden-Schichten – es wird Zeit, dass wir diesem System ein Ende setzen.“

Europäische Sozialdemokraten fordern ambitionierte EU-Strategie gegen Armut: Jetzt nun Butter bei die Fische

Europäische Sozialdemokraten fordern ambitionierte EU-Strategie gegen Armut: Jetzt nun Butter bei die Fische

„In Berlin war 2022 jede vierte minderjährige Person armutsgefährdet oder lebte in einer Bedarfsgemeinschaft – ein Wert, der dem europäischen Durchschnitt entspricht. Das zeigt, wie dringend wir eine gemeinsame europäische Antwort brauchen. Dazu gehören gezielte soziale Investitionen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut, einschließlich eines zweckgebundenen Budgets von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Kindergarantie.“