Der Platz reicht nicht, um alle Erfolge der vergangenen fünf Jahre detailliert aufzulisten. Dennoch möchte ich euch gerne einen kurzen Überblick über jene Erfolge mitgeben, auf die ich besonders stolz bin:


Ein großer Erfolg war die Verabschiedung einer Richtlinie für armutsfeste Mindestlöhne in der EU. Diese Richtlinie verbessert den Schutz der Mindestlöhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, entweder durch gesetzliche Regelungen oder Tarifverträge. Zusätzlich fördert die Richtlinie die Tarifverhandlungen auf nationaler Ebene, um mehr Arbeitnehmer durch Tarifverträge abzusichern. Die S&D-Fraktion hat es geschafft, die Bedeutung der Sozialpartner hervorzuheben und klare Grenzwerte für die Festlegung eines angemessenen Mindestlohns – 60% des Medianlohns und 50% des Durchschnittslohns – durchzusetzen. Diese Maßnahmen werden dazu beitragen, Armut und Lohnungleichheit zu bekämpfen, besonders weil 60% der Beschäftigten, die Mindestlohn erhalten, Frauen sind.

Ein weiterer bedeutender Fortschritt für Frauen in Europa ist die neue Richtlinie zur Lohntransparenz. Diese Richtlinie stellt Frauen die nötigen Werkzeuge zur Verfügung, um gegen Lohndiskriminierung effektiv vorzugehen und ihr Recht auf gleiches Entgelt durchzusetzen. Frauen verdienen im europäischen Durchschnitt immer noch 12,7 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, in Deutschland sogar 18 Prozent. Künftig müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden offene Angaben über die Gehälter in vergleichbaren Positionen machen. Außerdem besteht bei Diskriminierung ein Anspruch auf Schadensersatz, und die Beweislast liegt nicht mehr bei den Beschäftigten, sondern bei den Arbeitgebern.

Um die notwendige Transformation der Arbeitswelt in der EU erfolgreich bewältigen zu können, ist eine starke Mitbestimmung in Europa essenziell. Deshalb habe ich als Berichterstatterin einen Initiativbericht auf den Weg gebracht, der die Mitbestimmung am Arbeitsplatz in Europa stärken soll. Dieser Bericht beinhaltet Vorschläge zur Verbesserung der Mitwirkung der Beschäftigten in der gesamten EU. Er schlägt vor, eine Rahmenrichtlinie einzuführen, die die Unterrichtung, Anhörung und Vertretung der Arbeitnehmer auf Vorstandsebene verbessert und das Europäische Gesellschaftsrecht reformiert, um bestehende Lücken zu schließen.

Zuletzt habe ich mich sehr über die Einigung bei der Richtlinie zur Plattformarbeit trotz massiver Gegenwehr durch Lobbyist*innen gefreut. Denn damit verbessern wir die Situation von ca. 30 Millionen Beschäftigten, in dem wir Scheinselbstständigkeit bekämpfen und ein umfassendes Regelwerks für algorithmisches Management (die Nutzung von KI als Ersatz für menschliche Management-Entscheidungen) schaffen. Die Richtlinie wird den Beschäftigten den Zugang zu grundlegenden Arbeitnehmer*innenrechten wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erleichtern und diese vor diskriminierenden und schädlichen Entscheidungen von KI schützen.

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