Heute wurde im Bundestag über das Verbot von Werk­ver­trä­gen im Kern­be­reich der Fleisch­wirtschaft abgestimmt. Ab dem 01. Januar 2021 soll das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft treten, ab dem 01. April kommenden Jahres soll dieses Verbot dann auch auf die Leiharbeit ausgeweitet werden. Hierzu mein Statement:

,,Für unseren Weihnachtsbraten zahlen viele Beschäftigte in Europa einen hohen Preis in Bezug auf ihre Gesundheit und ihre soziale Absicherung. Es war längst überfällig, dass die Bundesregierung handelt und Werkverträge, die zu einer Ungleichbehandlung von meist osteuropäischen Werkvertragsnehmern führten, unterbunden werden. Wir müssen allerdings aufpassen, dass die Tür für neue Ausbeutungsmodelle – etwa Scheinselbständigkeit oder die systematische Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Briefkastenfirmen geschlossen wird. Hierfür brauchen wir wirksame europäische Gesetzgebung, die verhindert, dass nationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping umgangen werden können und damit nicht wirksam sind.„

,,Auch muss deutlich werden, dass wir nicht nur in der Fleischindustrie ausbeuterische Verhältnisse vorfinden. Gerade in diesem Jahr hat sich gezeigt, dass wir auch große Probleme in der Agrarwirtschaft haben. Es kann beispielsweise nicht sein, dass Saisonkräfte in einigen Ländern wie Deutschland grundsätzlich sozialversicherungsfrei arbeiten. Wir müssen verhindern, dass Beschäftigte in Europa über Jahre und Jahrzehnte hinweg regelmäßig ohne Teilhabe an den Sozialsystemen arbeiten müssen.“

Die heutige Bundestagsdebatte kann man sich hier anschauen:

Mehr lesen:

Nach fast zehn Jahren: Mehr Sicherheit für mobile Beschäftigte und Familien in Europa

Nach fast zehn Jahren: Mehr Sicherheit für mobile Beschäftigte und Familien in Europa

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union werden heute die Reform der Verordnung zur Koordinierung sozialer Sicherungssysteme unterzeichnen. Nach fast zehn Jahren Verhandlungen und mehreren Anläufen wird die Reform damit abgeschlossen. Sie schafft mehr Rechtssicherheit für rund 14 Millionen EU-Bürger*innen, die in einem anderen EU-Land leben oder arbeiten. Die neuen Regeln betreffen insbesondere Arbeitslosengeld, Familien- und Pflegeleistungen sowie den Sozialversicherungsschutz bei grenzüberschreitender Arbeit und Entsendungen.