Das Europäische Parlament wird kommende Woche in Straßburg voraussichtlich darüber abstimmen, ob die rechtsextreme Europapartei Europe of Sovereign Nations (ESN), der auch die AfD angehört, weiterhin die Voraussetzungen für ihre Registrierung und Finanzierung als europäische Partei erfüllt. Diese Prüfungen führt die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) durch. 

Gaby Bischoff, Vizepräsidentin der S&D-Fraktion und verfassungspolitische Sprecherin der Europa-SPD: 
„Wer europäische Steuergelder erhalten will, muss die Grundwerte der Europäischen Union achten. Genau daran bestehen bei der AfD-Europapartei ESN Zweifel. Die zuständige Behörde hat erste Hinweise gegeben, dass Programm und Tätigkeiten der ESN nicht im Einklang mit den Werten der EU gemäß Artikel 2 des EU-Vertrages stehen. Deshalb solle das Europäische Parlament nun die unabhängige Behörde mit einer formellen Überprüfung beauftragen.  

Es geht bei solchen Prüfungen um die Glaubwürdigkeit unserer europäischen Demokratie, nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen. Selbstverständlich erhält die ESN im weiteren Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme. Entscheidend ist, dass die unabhängige Behörde den Sachverhalt nun umfassend prüft. 

Stellt sie einen schwerwiegenden und offensichtlichen Verstoß gegen die EU-Grundwerte fest, muss das Konsequenzen haben. Am Ende des Prozesses könnte möglicherweise die sogenannte Deregistrierung stehen, die vor allem zur Folge hat, dass die ESN nicht weiter über EU-Gelder finanziert wird. Europäische Steuergelder dürfen nicht an Parteien fließen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Minderheiten missachten.“

Der entsprechende Antrag wurde am Montag von Abgeordneten der Fraktionen der Sozialdemokrat:innen (S&D), der Europäischen Volkspartei (EVP), Renew Europe und der Grünen/EFA eingereicht; auch die Fraktion The Left unterstützt das Vorhaben. Dazu waren 181 Unterschriften von Europaabgeordneten nötig. 

Auslöser ist ein Schreiben des Direktors der APPF vom 22. Mai an Europäisches Parlament, Rat und Kommission. Darin verweist die unabhängige Behörde auf zahlreiche Tatsachen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die ESN die in Artikel 2 des EU-Vertrags verankerten Grundwerte – darunter Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz – achtet. Dokumentiert werden unter anderem antisemitische, migrationsfeindliche und anti-LGBTQ-Äußerungen sowie Gerichtsentscheidungen gegen Mitgliedsparteien der ESN.

Nach der im Dezember 2025 in Kraft getretenen Verordnung über europäische politische Parteien und Stiftungen können europäische Parteien nur dann registriert und aus dem EU-Haushalt finanziert werden, wenn sie die Werte der Europäischen Union achten. Mit einer Zustimmung des Europäischen Parlaments würde erstmals ein Verfahren nach den neuen Vorschriften eingeleitet. 

Diese Pressemitteilung ist zuerst erschienen auf der Seite der Europa-SPD.

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