Das Europäische Parlament hat heute einen Initiativbericht beschlossen, der die Kommission auffordert, einen Rechtsrahmen für ein EU-weites Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmer*innen vorzuschlagen.
Gaby Bischoff führt aus:
„In Deutschland werden Arbeitgeber*innen im Zuge der Pandemiebekämpfung dazu aufgerufen, das mobile Arbeiten weitestgehend möglich zu machen. Wenn immer mehr Arbeitnehmer*innen von zuhause aus arbeiten, müssen auch dort die Arbeitsschutzbestimmungen gelten. Dazu zählt die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze. Viele Menschen, die mobil arbeiten, berichten von einer Aufweichung der Grenze zwischen Arbeit und Privatem. Geregelte Pausenzeiten fallen weg und oft müssen noch spät abends oder sogar am Wochenende Anrufe und E-Mails beantwortet werden. Berufstätigen Eltern sind seit den Schul- und Kitaschließungen zuhause einer Doppelbelastung ausgesetzt.
Die Kommission muss jetzt schnell mit der Konsultation der Sozialpartner beginnen und einen Rechtsrahmen für ein Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmer*innen vorschlagen. Ein solcher Rechtsanspruch würde über die Pandemie hinaus eine große Entlastung für mobil Arbeitende schaffen. Auch nach der Rückkehr in die Büros wird sich zeigen, dass sich unsere Art und Weise zu arbeiten für immer verändert hat.“
„Einige Unternehmen wie Evonik, Orange, AXA, BMW oder VW haben bereits Vereinbarungen zum Recht auf Abschalten geschlossen. Von einem Gesetzesvorschlag der Kommission würden alle anderen Beschäftigten profitieren, die aktuell unter ausufernden Arbeitszeiten im Home Office leiden.“