Stärkung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im EU-Parlament: Erste Hürde bei Abstimmung im Verfassungsausschuss genommen

07.09.2023 | Ausschussarbeit, Konstitutionelle Fragen

Bürger*innen erwarten Transparenz und Rechenschaftsplicht von ihren gewählten Abgeordneten. Sowohl die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola als auch wir als S&D-Fraktion haben Pläne vorgelegt, wie wir das erreichen wollen. Aber gute Regeln allein reichen nicht aus. Es kommt auch darauf an, wie sie angewandt werden und ob ihre Einhaltung kontrolliert wird.

Heute haben wir im Verfassungsausschuss über meinen Bericht zur Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt. Er umfasst neue Regeln und Kontrollmechanismen für eine stärkere Integrität und Transparenz der politischen Arbeit im EU-Parlament.

Keine leichte Aufgabe, denn nicht alle Fraktionen im EU-Parlament haben ein gleich hohes Interesse an Transparenz. Deshalb bin ich sehr zufrieden, dass ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen im Verfassungsausschuss einen Bericht im Konsens erarbeitet habe, der viele wichtige Änderungsvorschläge für die Geschäftsordnung enthält. Einige Beispiele:

– Bei inoffiziellen Gruppierungen (z.B. die sogenannten Freundschaftsgruppen) haben wir die Transparenzanforderungen erhöht. Sie müssen zukünftig darlegen, wie sie sich finanzieren. Freundschaftsgruppen für Ländern oder Regionen, für die es eine offizielle Parlamentsdelegation gibt, dürfen weder im Parlament tagen noch eine Unterstützung von den Fraktionen erhalten. So wollen wir Einflussnahme aus Drittstaaten verhindern.

– Wir haben uns auf eine neue und umfassendere Definition von Interessenskonflikten einigen können. Zukünftig müssen alle Verhandler*innen eine öffentlich zugängliche Erklärung unterschreiben, dass sie nicht durch einen Interessenskonflikt befangen sind.

– Außerdem müssen Abgeordnete auf den Cent genau offenlegen, wie viel Geld sie durch Nebentätigkeiten erhalten, wenn sie im gesamten Jahr mehr als 5.000 Euro neben ihrer Tätigkeit als Abgeordnete verdienen.

In der heutigen Abstimmung im Verfassungsausschuss haben viele der Änderungsanträge breite Unterstützung erhalten. In der Endabstimmung hat die EVP-Fraktion, zu der auch die CDU/CSU-Gruppe gehört, gegen den Bericht abgestimmt und sich somit gegen stärkere Regeln für Transparenz gestellt. Nächste Woche stimmen wir im Plenum des EU-Parlaments über die Änderung der Geschäftsordnung ab.

Hintergrund: Lange Unterauftragsketten und missbräuchliche Praktiken der Arbeitsvermittlung erschweren es den Behörden, betrügerische oder kriminelle Akteure am Arbeitsplatz zu ermitteln. Der Bericht des EU-Parlaments, der nun angenommen wurde, betont deshalb, wie wichtig eine effiziente Durchsetzung im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Arbeitsbehörde, Europol, den nationalen Behörden und den Sozialpartnern ist. In Bezug auf Sanktionen wird die Kommission in dem Bericht aufgefordert, für einen wirksameren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie für die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Sanktionen zu sorgen.

In folgendem Artikel (auf Englisch) betonen S&D-Abgeordnete aus acht EU-Ländern die Bedeutung eines EU-rechtlichen Handelns, um Subunternehmerketten zu beschränken.

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„Gerade in Berlin würden verbindliche Regelungen vielen Beschäftigten ganz konkret helfen. Allein für Berliner Lieferdienste sind tausende bei Subunternehmern angestellte Lieferbot*innen unter prekären Arbeitsbedingungen unterwegs. Ob Schwarzarbeit, Lohnbetrug, oder 12-Stunden-Schichten – es wird Zeit, dass wir diesem System ein Ende setzen.“

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„In Berlin war 2022 jede vierte minderjährige Person armutsgefährdet oder lebte in einer Bedarfsgemeinschaft – ein Wert, der dem europäischen Durchschnitt entspricht. Das zeigt, wie dringend wir eine gemeinsame europäische Antwort brauchen. Dazu gehören gezielte soziale Investitionen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut, einschließlich eines zweckgebundenen Budgets von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Kindergarantie.“