Wenn mobile Beschäftigte in der EU einen Unfall haben, arbeitslos oder krank werden oder in Rente gehen, greift in der Regeln ihre Sozialversicherung. Diese Ansprüche müssen über die Grenzen hinweg gesichert werden, damit die Arbeitnehmer*innen nicht ohne Sozialschutz dastehen. Das sichert die sogenannte #883, die EU-Verordnung über die Koordinierung der Systeme zur sozialen Sicherheit.
Hier kommen einige Personen zu Wort, in deren Leben die Verordnung 883 eine wichtige Rolle spielt. Los geht es mit Katrin Distler, die das Büro für interregionale Gewerkschaftspolitik beim DGB Baden-Württemberg leitet. Katrin ist an der deutsch-schweizerischen Grenze aufgewachsen. Heute berät sie im Rahmen der deutsch-französisch-schweizerischen EURES-Grenzpartnerschaft Oberrhein/ Rhin Supérieur Grenzgänger*innen und andere grenzüberschreitend mobile Personen zu arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen.