Gut, dass es die EU gibt! Bereits im Oktober 2022 haben wir eine EU-Mindestlohnrichtlinie beschlossen, die zwei Referenzwerte als Maßstab für armutsfeste Mindestlöhne setzt: Der Mindestlohn sollte rund 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns oder 60 Prozent des Medianlohns in dem jeweiligen Land widerspiegeln.
Die Richtlinie muss in Deutschland noch umgesetzt werden. Dafür hat die Bundesregierung maximal zwei Jahre Zeit. Angesichts der Inflation und hohen Lebenshaltungskosten, sollte eine schnellere Umsetzung das Ziel sein.
Anpassungen im Centbereich, wie sie die Mindestlohnkommission vorschlägt, sind unzureichend. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau erkläre ich, wieso Deutschland jetzt eine Vorbildfunktion einnehmen muss und welche Konsequenzen die Mindestlohnrichtlinie für uns hat. <<Hier>> könnt ihr den Artikel lesen.