Die Empfehlung der Mindestlohnkommission ist ein verheerendes Signal

04.07.2023 | In der Presse, Sozialpolitik

Gut, dass es die EU gibt! Bereits im Oktober 2022 haben wir eine EU-Mindestlohnrichtlinie beschlossen, die zwei Referenzwerte als Maßstab für armutsfeste Mindestlöhne setzt: Der Mindestlohn sollte rund 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns oder 60 Prozent des Medianlohns in dem jeweiligen Land widerspiegeln.

Die Richtlinie muss in Deutschland noch umgesetzt werden. Dafür hat die Bundesregierung maximal zwei Jahre Zeit. Angesichts der Inflation und hohen Lebenshaltungskosten, sollte eine schnellere Umsetzung das Ziel sein. 

Anpassungen im Centbereich, wie sie die Mindestlohnkommission vorschlägt, sind unzureichend. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau erkläre ich, wieso Deutschland jetzt eine Vorbildfunktion einnehmen muss und welche Konsequenzen die Mindestlohnrichtlinie für uns hat. <<Hier>> könnt ihr den Artikel lesen. 

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„Gerade in Berlin würden verbindliche Regelungen vielen Beschäftigten ganz konkret helfen. Allein für Berliner Lieferdienste sind tausende bei Subunternehmern angestellte Lieferbot*innen unter prekären Arbeitsbedingungen unterwegs. Ob Schwarzarbeit, Lohnbetrug, oder 12-Stunden-Schichten – es wird Zeit, dass wir diesem System ein Ende setzen.“

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„In Berlin war 2022 jede vierte minderjährige Person armutsgefährdet oder lebte in einer Bedarfsgemeinschaft – ein Wert, der dem europäischen Durchschnitt entspricht. Das zeigt, wie dringend wir eine gemeinsame europäische Antwort brauchen. Dazu gehören gezielte soziale Investitionen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut, einschließlich eines zweckgebundenen Budgets von mindestens 20 Mrd. EUR für die Europäische Kindergarantie.“