Abstimmung über das Freihandel- und Investitionsschutz-abkommen mit Vietnam

12.02.2020 | Plenum

Heute haben wir im Plenum über das Freihandelsabkommen und das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam abgestimmt.

Es waren lange und intensive Verhandlungen bei denen einige Erfolge erzielt wurden. Mein Kollege Bernd Lange hat wesentlich zu diesen Verbesserungen beigetragen.

Vietnam hat eine umfassende Arbeitsrechtsreform verabschiedet, Fahrpläne zur Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegt und wird in einen umfassenden Dialog über Menschenrechte eintreten, in dem auch das Europäische Parlament vertreten sein wird. Wir stärken mit diesem Abkommen den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft. Ohne ein Abkommen wären diese Schritte nicht möglich gewesen.

Deswegen habe ich heute zunächst einmal für die beiden Resolutionen des Parlaments abgestimmt, die diese positiven Entwicklungen und die Positionen des Parlaments beinhalten. Für mich persönlich reichen diese Erfolge allerdings nicht aus, um dem ausgehandelten Freihandelsabkommen und das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam zuzustimmen.  

Das sind die Gründe für meine Ablehnung:

1)     Keine verbindlichen Standards im Kapitel über Handel und Nachhaltige Entwicklung!

Handel kann nur dann eine große Chance sein, wenn er hochwertige Arbeitsplätze schafft und die nachhaltige Entwicklung fördert. Es fehlen aber verbindliche Standards im Nachhaltigkeitskapitel. Das Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam enthält keinen Mechanismus zur wirksamen Durchsetzung der Verpflichtungen.

2)     Unabhängige Gewerkschaften sind weiterhin verboten, sinnvolle Tarifverhandlungen und die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind dadurch nicht möglich!

Zwar wurden im November 2019 das überarbeitete Arbeitsgesetz in der vietnamesischen Nationalversammlung verabschiedet, die wichtige Verbesserungen für vietnamesische Arbeitnehmer darstellt. Doch Vietnam hat weder das grundlegende IAO-Übereinkommen 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz der EU noch das Übereinkommen 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit ratifiziert und bisher auch keinen Fahrplan vorgelegt, um die Ratifizierung zu beschleunigen. Die Einhaltung der grundlegenden Konventionen der IAO ist eine Anforderung des Allgemeinen Präferenzsystems der EU. Die EU darf von keinem Handelspartner weniger verlangen.

3)    Das Investment Court System (ICS) gefährdet den Schutz und die Rechte von Beschäftigen!

Im Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam umfasst auch das Investment Court System (ICS). Diese Sondergerichte  gewähren ausländischen Investoren etwa Gesetze anzufechten, die ihre Gewinne gefährden.

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