Premier stellt Agenda des belgischen EU-Ratsvorsitzes vor
Hauptdebatte mit Alexander de Croo am Dienstag, 16.1.2024, am 9 Uhr bis 10.30 Uhr.
Die belgische Regierungskoalition aus vier Parteien, die sogenannte Vivaldi-Koalition, übernimmt den Ratsvorsitz der Europäischen Union in der ersten Jahreshälfte von 2024, vom 1. Januar bis zum 30. Juni. Die belgische Regierung betont, dass ihre dreizehnte EU-Ratspräsidentschaft „zu einem Zeitpunkt stattfindet, an dem die Europäische Union an einem Scheideweg steht und sich mit den Folgen der illegalen russischen Aggression in der Ukraine, der Pandemie, der Energiekrise, Desinformation, extremen Klimaereignissen und einem erneuten Konflikt im Nahen Osten auseinandersetzen muss“. Die sechs Prioritäten des Vorsitzes: Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Einheit; Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit; grüner und gerechter Übergang; Sozial- und Gesundheitsagenda stärken; Menschen und Grenzen stärken; globales Europa fördern.
Zu wichtigen sozial- und beschäftigungspolitische politischen Vorhaben stehen Einigungen noch aus. Mit dem Europaparlament muss eine Verständigung zu neuen Regeln für die europäische fiskal- und wirtschaftspolitische Steuerung gefunden werden, die die nötigen Investitionsspielräume zur fairen Gestaltung der Transformation ermöglicht. Dazu laufen noch Verhandlungen zu einer neuen Netto-Null-Industrie-Verordnung, die sozial verträgliche Maßnahmen zum Ausbau der Produktionskapazitäten von klimaneutralen Technologien in der EU auf den Weg bringen soll. Zeitnah werden zudem neue Vorschläge der EU-Kommission erwartet, die unbezahlte Praktika abschaffen und die Rolle von Europäischen Betriebsräten stärken sollen. Zudem hat die Belgische Ratspräsidentschaft die Aufgabe, die Blockade gegen die Reform der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Rat zu beenden und einen Gesamtkompromiss vorzubringen, der die Europäischen Arbeiter*innen schützt und somit auch eine Mehrheit im Parlament findet.
Neo-Faschismus in Europa bekämpfen
Debatte mit Kommission und Rat am Dienstag, 16.1.2024, ab 17 Uhr.
Die Abgeordneten werden am Dienstag in Straßburg mit Vertreter*innen der belgischen Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission erörtern, wie das Erstarken des Neo-Faschismus in Europa gestoppt werden kann.
Vertreter der AfD arbeiten laut Medienberichten an Plänen um Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben. Solche Geheimtreffen lösen Erinnerungen an Deutschlands dunkelste Zeiten aus. Ein weiterer Anlass für die Debatte ist der Aufmarsch in der Acca-Larentia-Straße in Rom am 7. Januar, dem 46. Jahrestag der Ermordung von drei Neo-Faschisten in der italienischen Hauptstadt, bei dem die Teilnehmer den faschistischen Gruß zeigten.
Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Kein Fußbreit dem Faschismus. Die Lage ist ernst. Gegen die Feinde der Demokratie und des Zusammenhalts unserer Gesellschaft müssen alle Demokratinnen und Demokraten geschlossen zusammenstehen und sich gegen solche Attacken auf Menschlichkeit und Rechtsstaat wehren.
Ergebnisse des Dezember-Gipfels – Freigabe der EU-Finanzplanung dringend nötig
Hauptdebatte mit Ratspräsident Charles Michel am Mittwoch, 17.1.2024, am 9 bis 11.30 Uhr.
Die Staats- und Regierungschefs einigten sich unter anderem darauf, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und der Republik Moldau aufzunehmen und Georgien den Kandidatenstatus zu gewähren. Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine ist aus sozialdemokratischer Sicht der logische Schritt nach der Verleihung des Kandidatenstatus und sendet ein wichtiges Zeichen an die Ukrainerinnen und Ukrainer: Nach 23 Monaten des Krieges steht die EU weiter fest an ihrer Seite. Dabei muss klar sein, dass die Verhandlungen Zeit benötigen werden. Die für einen formalen Beitritt notwendigen Kriterien müssen erfüllt werden. Hier dürfen keine Abkürzungen genommen werden.
Die Staats- und Regierungschefs konnten bei ihrem Treffen am 14.-15. Dezember keine Einigung über die Halbzeitüberprüfung des langfristigen EU-Haushalts 2021-2027 (mehrjähriger Finanzrahmen, MFR) und ein Finanzhilfepaket von 50 Milliarden Euro für die Ukraine erzielen. Die Beratungen werden auf einer Sondertagung des Europäischen Rates am 1. Februar 2024 fortgesetzt. Dass bisher keine Einigung über die langfristige Haushaltsplanung der EU erzielt werden konnte, ist aus sozialdemokratischer Sicht enttäuschend. Eine weitere Verzögerung kann sich die EU nicht leisten. Bei der Haushaltsplanung geht es um eine angemessene Ausstattung der EU, die dringend mehr Spielraum braucht, um handlungsfähig zu bleiben. Es geht darum, die Ukraine weiter finanziell zu unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit der EU sicherzustellen und die Rückzahlung des Wiederaufbauplans zu gewährleisten.
Verbraucherschutz – Greenwashing verbieten, Produkt-Haltbarkeit verlängern
Richtlinie; erste Lesung, Debatte am Dienstag, 16.1.2024, 13 bis 15 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 17.1.2024, 12 bis 13 Uhr.
Diese Überarbeitung der Richtlinie für Verbraucherrechte sowie der Richtlinie über unlauteren Wettbewerb führt aus sozialdemokratischer Sicht zu zahlreichen Verbesserungen für Verbraucher*innen. Die Neuerungen stärken ihre Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und beim Wandel zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell.
Sogenanntes Greenwashing soll mit dieser neuen EU-Richtlinie nicht mehr möglich sein. Dabei geht es um nicht fundierte Beha2uptungen von Herstellern über Maßnahmen zum Emissionsausgleich, um ein vermeintlich klimaneutrales Produkt oder eine Dienstleistung anzubieten. Gleichzeitig müssen Hersteller künftig Aussagen zur Nachhaltigkeit anhand klarer Kriterien treffen, sofern sie kein offizielles geprüftes Label nutzen.
Derzeit bieten Händler zahlreiche Produkte an, denen Hersteller ein vorzeitiges Altern oder gar einen Defekt absichtsvoll programmiert oder eingebaut haben. Künftig sollen Verbraucher*innen Produkte länger nutzen können. Händler dürfen dann, sollten Ihnen Informationen über das vorzeitige Altern von Produkten bekannt sein, solche Waren nicht mehr verkaufen.
Mit der anstehenden Abstimmung über das Trilog-Ergebnis zur „Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel“, wird das Verbraucher- und Wirtschaftsrecht so aktualisiert, dass Verbraucher*innen bessere Grundlagen für nachhaltige Kaufentscheidungen bekommen und vor unlauteren Geschäftspraktiken besser geschützt sind.
Grundrechte und Demokratie in der EU schützen
Initiativbericht, Abstimmung am Donnerstag, 18.1.2024, 12 Uhr bis 13 Uhr.
Demokratie und Grundrechte sind in einigen Mitgliedstaaten der EU in Gefahr. Der Kampf um gemeinsame europäische Werte erfordert kontinuierliches Engagement. Besonders Viktor Orbáns Attacken gefährden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Katarina Barleys jährlicher Bericht zur Lage der Grundrechte liefert eine gründliche Analyse dieser Herausforderungen in der EU. Das Fazit: Europa muss seine Werte entschlossen verteidigen. Ein zentraler Schritt ist die Einleitung der nächsten Phase des Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn. Der Rat muss eine Entscheidung über möglichen Stimmrechtsentzug treffen. Die EU muss bereit sein, ihre Grundwerte aktiv zu schützen. Mit der Annahme des Berichts nimmt das Europäische Parlament die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in die Pflicht, ihren Beitrag zum Schutz dieser Werte zu leisten.
Ozonschicht schützen – klimaschädliche Gase eindämmen
Zwei Verordnungen; Debatte am Montag, 15.1.2024, ab 17 Uhr; Abstimmung am Mittwoch, 17.1.2024, 12 Uhr bis 13 Uhr.
In der nächsten Plenarsitzung werden die Abgeordneten im Plenum zwei relevante Verordnungen voraussichtlich final beschließen. Mit den neuen Regeln wird der Ausstoß von fluorierten Gasen – F-Gasen – und anderen Substanzen, die der Ozonschicht schaden, sehr viel besser reguliert. Dies ist relevant, da F-Gase eine bis zu 4000-mal stärkere Klimawirkung als CO2 haben. F-Gase finden noch immer in vielen Kühlanlagen und Wärmepumpen Anwendung – für den Hochlauf der Wärmewende müssen hier die bereits bestehenden klimafreundlichen Alternativen am Markt etabliert werden. Mit den neuen Verordnungen wird im Vergleich zum Business-as-usual-Szenario laut EU-Kommission das Äquivalent von circa 500 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart werden. Nach Annahme der Verordnungen können die neuen Regeln in Kürze in Kraft treten.
Erfolgreiches Austauschprogramm ERASMUS+ ausbauen
Umsetzungsbericht, ohne Debatte; Abstimmung am Dienstag, 16.1.2024, 12 Uhr bis 13 Uhr
Dieser Bericht dient der Halbzeitbewertung des Programms Erasmus+, darin untersuchen Mitglieder des Bildungsausschusses im EU-Parlament dessen Umsetzung in der Zeit von 2021 bis Mitte 2023.
Für das weltweit einzigartige Erasmus+-Programm zur grenzüberschreitenden Förderung von Mobilität in allen Bildungsbereichen, Jugendaustauschen und Aktivitäten im Sport steht für dieses Jahr ein Gesamtbudget von 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Der Start der aktuellen Programmperiode wurde gleich mehrfach durch Krisen erschwert und die Umstellung auf eine digitale Mittelbeantragung und –abrechnung verursachte zusätzliche Herausforderungen. Dennoch bleibt ERASMUS+ aus sozialdemokratischer Sicht ein sehr erfolgreiches Programm. Ziel ist nach wie vor, das Programm möglichst allen jungen Menschen zugänglich zu machen, völlig unabhängig vom jeweiligen finanziellen Hintergrund. Dafür ist zwingend notwendig, wegen jüngster Kostensteigerungen, die Pauschalfördersätze erneut anzuheben, vor allem damit sich Lernende im Ausland in dieser Zeit eine Unterkunft leisten können. So werden die Stipendien für die meisten Mobilitätsmaßnahmen in diesem Jahr abermals um 5,9 Prozent angepasst.
Zudem wird in diesem Bericht eine Steigerung des Austausches in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung gefordert. Der Bericht erkennt den Erfolg der Flaggschiff-Initiativen an, wie etwa der „Europäischen Universitätsallianzen“, „Zentren der Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung“ und „Discover EU“, mahnt aber zugleich an, dass das künftige Parlament sich mit deren jeweiliger konzeptioneller Ausrichtung frühzeitig befassen solle. Fraktionsübergreifend wird erneut eine Mittelverdreifachung für die Programmperiode ab 2028 gefordert.
Neue Fiskalregeln – Weniger Schulden, mehr europäische Investitionen
Verordnung; Debatte am Mittwoch, 17.1.2023 11.30 Uhr bis 12 Uhr
Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene wird diskutiert, wie Schulden gesenkt werden können. Die vertraglich festgelegten Zielmarken der maximalen Gesamtschulden von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und 3 Prozent jährlicher Neuverschuldung wurden angesichts der Corona Pandemie bis Ende 2023 ausgesetzt. Anstelle eines starren Regelwerks sollen nun neue Fiskalregeln einen flexiblen und nationalstaatlich differenzierten Schuldenabbau ermöglichen. Das neue jährliche Schuldenabbauziel zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts schlägt einen realistischeren Pfad ein. Das Parlament setzt sich zusätzlich für Ausnahmen bei Investitionen in europäische Prioritäten ein, um die klimaneutrale und digitale Transformation weiterhin zu ermöglichen.
Ausnahmeregeln und eine stellenweise Aufweichung der Verpflichtungen zur Schuldenreduktion alleine beheben allerdings nicht den allgemeinen Mehrbedarf für europäische Investitionen in den kommenden Jahren. Mit Wegfall des Wiederaufbaufonds ab 2027 entsteht eine Lücke, die nur durch eine neue europäische Investitionskapazität gefüllt werden kann. Nur so können finanzielle Spielräume für Zukunftsinvestitionen gesichert werden. Die Fiskalreform ist ein erster und wichtiger Schritt in diese Richtung, das Investitionsproblem aber muss in einem nächsten Schritt adressiert werden.
Der Rat hat seine allgemeine Ausrichtung zum Thema vor Weihnachten beschlossen. Im Plenum wird das Mandat des EU-Parlament für den Eintritt in die Trilog-Verhandlungen verkündet, sollte es Einwände geben wird es ggf. am Donnerstag zu einer Abstimmung zur Mandats-Erteilung (ja/nein) kommen. Mit der Einigung auf die Position des Parlaments im Plenum können die Trilog-Verhandlungen starten. Ziel ist, die Fiskalreform noch diese Legislatur zu beschließen, da andernfalls ab 2024 das alte Regelwerk wieder in Kraft tritt.
Überarbeitung der Finanzmarkt-Regeln – mehr Transparenz für Anleger*innen
Eine Verordnung und eine Richtlinie; finale Abstimmung am Dienstag.16.1.2024, 12 Uhr bis 13 Uhr.
Aktuell werden Aktien oder Anleihen innerhalb der EU auf mehr als 500 Plattformen gehandelt. Der Zugang zu relevanten Informationen wie Echtzeitpreisen, oder Volumen und Zeitpunkt der Transaktionen ist aus Anlegerperspektive stark fragmentiert. Relevante Informationen, wie Echtzeitpreise oder Volumen und Zeitpunkt der Transaktionen, können von Anleger*innen nicht zentral eingesehen werden. Gegenüber größeren Finanzmarktakteure haben sie damit einen Nachteil. Die Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie und -verordnung soll „konsolidierte Datenticker“ zur Zentralisierung von Datenströmen schaffen, auf die sowohl Finanzinstitute als auch Kleinanleger*innen Zugriff haben werden.
Die Änderungen der europäischen Regeln führen zu mehr Transparenz und einem höheren Schutz von Anleger*innen. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Marktstruktur der europäischen Finanzmärkte.
Die politische Einigung zu der Überarbeitung wurde bereits erzielt, mit förmlicher Annahme durch Rat und Parlament kann das Gesetz in Kraft treten.
Krisen geschlechtergerecht lösen
Initiativbericht; Debatte voraussichtlich am Montag, 15.1.2024; Abstimmung Dienstag, 12 Uhr bis 13 Uhr.
Trifft eine Krise alle gleich? Nein. Wie unterschiedlich die Geschlechter betroffen sein können, ist seit der Corona-Pandemie mehr Menschen bekannt. Die Unterstützer:innen des vorliegenden Parlamentsberichts wollen nun weitergehen, beleuchten die unterschiedlichen Auswirkungen der Folgekrisen und Maßnahmen auf die Geschlechter sowie die Geschlechtergleichstellung. Dabei geht es um die Inflation, die europaweit seit 2021 stark gestiegen ist, was vor allem auf die hohen Energie- und Lebensmittelkosten zurückzuführen ist und durch den ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine noch weiter verschärft wurde. Der Bericht bezieht sich auch darauf, dass Löhne nicht an die Inflation angepasst wurden und Menschen sich deshalb in einer Krise der Lebenshaltungskosten befinden. Diese Krise bedroht den Lebensunterhalt, die Gesundheit, das Wohlergehen, die wirtschaftliche Unabhängigkeit und den Zugang von Frauen zu Wohnraum akut.
Der Bericht fordert europaweite geschlechtsspezifische Maßnahmen, die die Auswirkungen auf Frauen mindern und in Zukunft verhindern, dass sie stärker von Krisen betroffen sind als Männer.
Elektromobilität am Himmel – EU-Initiative für nachhaltigen Flugverkehr
Initiativbericht, Abstimmung am Dienstag, 16.1.2024, 12 bis 13 Uhr
Die Emissionen des internationalen Luftverkehrs sind laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments bis 2019 im Vergleich zu 1990 um 146 Prozent gestiegen. Die Nachfrage nach Flugreisen hat sich seit der Pandemie wieder erholt und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter wachsen. Das stellt den Luftverkehr vor enorme Herausforderungen. Dieser Initiativbericht des Europäischen Parlaments betont das Potenzial elektrischer und hybrider Flugzeuge, insbesondere in Bezug auf regionale Mobilität, und diskutiert technologische Herausforderungen wie Batterie-Entwicklung und Anpassung der Infrastruktur. Die zivile Luftfahrt ist einer der erfolgreichsten High-Tech-Sektoren der EU. Die europäische Industrie ist weltweit führend bei der Herstellung von Zivilflugzeugen. Das Parlament fordert die EU-Kommission mit diesem Bericht auf, zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung zu tätigen sowie eine koordinierte europäische Strategie zur Förderung dieser Technologien vorzustellen, um Europas Führungsrolle zu stärken und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 beizutragen.